Das grüne Versicherungskennzeichen wird ab 1. März ungültig: 5 Tipps, wie man strafrechtliche Folgen umgeht
3 min
Aktualisiert am: 19.02.2026
Mofa, Roller- und E-Scooter-Fahrer aufgepasst. Ab 1. März werden die grünen Versicherungskennzeichen ungültig. Wer danach damit fährt, ist nicht versichert und macht sich strafbar.
Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungskennzeichen genügen.
Wie lange ist ein Versicherungskennzeichen gültig?
Ein Versicherungskennzeichen ist genau ein Jahr gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt am 1. März eines Jahres und endet am 28. oder 29. Februar des folgenden Jahres.
Woher bekomme ich ein neues Versicherungskennzeichen?
Ein neues Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds, Roller oder E-Scooter erhält man direkt bei einer Versicherungsgesellschaft. Beim ARCD kann das Kennzeichen einfach und schnell online beantragt werden.
Warum sind die Versicherungskennzeichen farblich verschieden?
Die Farbe ermöglicht es Polizei und Ordnungsamt, sofort zu erkennen, ob der Versicherungsschutz des Zweirads aktuell ist.
Was passiert, wenn man kein neues Versicherungskennzeichen beantragt?
Wer ab März weiterhin mit dem alten grünen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert eine Straftat und ist nicht versichert. Wenn ein Unfall passiert, muss der Schaden komplett selbst bezahlt werden. Dazu gehören auch Schadenersatzforderungen der Unfallopfer.
Welche Farbe hat das Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2025/2026?
Die Farbe des Versicherungskennzeichens für das Versicherungsjahr 2026/2027 wird ab 1. März 2026 schwarz sein.
ARCD-Newsletter
Bleiben Sie immer informiert!
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie informative Beiträge und hilfreiche Tipps rund um Mobilität und Reise direkt in Ihr Postfach.
Außerdem warten attraktive Aktionen und Gewinnspiele auf Sie.
Wir freuen uns darauf, Sie als Abonnenten willkommen zu heißen!