Wenn der Koffer nicht mitfliegt: Ihre Rechte bei Gepäckverlust
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Koffer nicht angekommen – das müssen Sie tun
Bleibt Ihr Gepäckstück am Ankunftsort verschwunden, sollten Sie sich direkt an den „Lost & Found“-Schalter der Fluggesellschaft oder des Flughafens wenden. Dort wird der Verlust aufgenommen und Sie erhalten eine PIR-Nummer (Property Irregularity Report). Diese Nummer ermöglicht es Ihnen, den Verbleib des Gepäcks online zu verfolgen, und dient als Nachweis für etwaige Ersatzansprüche. Bewahren Sie außerdem den Gepäckaufkleber vom Check-in als Nachweis auf.
Bei einer Pauschalreise ist zusätzlich der Reiseveranstalter zu informieren. Nach den geltenden Vorschriften gilt Gepäck erst dann als endgültig verloren, wenn es nach 21 Tagen nicht wieder aufgetaucht ist.
Welche Ansprüche habe ich bei verspätetem oder verlorenem Gepäck?
Ist Ihr Gepäck nicht auffindbar, haben Sie Anspruch auf eine Kostenerstattung für notwendige Ersatzkäufe – etwa Kleidung, Pflegeprodukte oder andere Dinge des täglichen Bedarfs. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Sie die Ausgaben durch Quittungen belegen können. Die Erstattung bezieht sich in der Regel auf das Nötigste für ein bis zwei Tage.
Einige Airlines stellen auch sogenannte Notfall-Kits zur Verfügung. Ist es erforderlich, das Gepäck später persönlich am Flughafen abzuholen, muss die Fluggesellschaft in der Regel auch die Fahrtkosten dafür übernehmen.
Was gilt bei endgültigem Verlust des Gepäcks?
Wird das Gepäck nach Ablauf von 21 Tagen nicht gefunden, können Sie eine offizielle Entschädigungsforderung bei der Fluggesellschaft einreichen. Der Höchstbetrag liegt laut Montrealer Übereinkommen bei etwa 1.800 Euro pro Person.
Für eine zügige Bearbeitung empfiehlt es sich, eine Liste des Kofferinhalts mit dem jeweiligen Zeitwert der Gegenstände einzureichen. Falls vorhanden, helfen auch Belege oder Fotos zur Dokumentation.
Wie Sie Gepäckverlust vorbeugen können
Ein vollständiger Schutz ist zwar nicht möglich, doch mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie das Risiko minimieren oder sich für den Ernstfall wappnen:
- Wichtige Dinge ins Handgepäck packen: Dazu zählen Ersatzkleidung, Hygieneartikel, Medikamente, Reisedokumente und elektronische Geräte.
- Koffer individuell kennzeichnen: Auffällige Anhänger, Sticker oder bunte Gurte helfen, Verwechslungen zu vermeiden.
- Gepäck-Tracking nutzen: Ein GPS-Tracker im Koffer zeigt Ihnen jederzeit den Standort Ihres Gepäcks.
- Reiseversicherungen prüfen: Einige Versicherungen bieten umfassenderen Schutz als die Airline und helfen bei schneller Regulierung. Auch der ARCD bietet eine solche Reisegepäck-Versicherung an.
- Medikamente rechtzeitig prüfen: Nicht alle Arzneimittel dürfen ins Handgepäck. Informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Vorschriften des Ziellandes.
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