Fehlalarm im Hotel: Was Gäste wissen sollten
3 min
Ein plötzlicher Feueralarm im Hotel kann nicht nur für Aufregung sorgen, sondern auch Fragen zu möglichen Kosten aufwerfen. Besonders dann, wenn sich herausstellt, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Doch wer haftet in einem solchen Fall? Und wie lässt sich Ärger vermeiden?
Was ist ein Fehlalarm im Hotel?
Ein Fehlalarm im Hotel liegt vor, wenn die Brandmeldeanlage ohne tatsächliche Gefahr auslöst – etwa durch Kochdämpfe, Zigarettenrauch oder Dampf aus der Dusche. Die Feuerwehr wird dennoch alarmiert, was hohe Kosten verursachen kann.
Wer haftet bei einem Fehlalarm?
Ob Gäste für einen Fehlalarm zahlen müssen, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel entstehen keine Kosten, wenn keine Pflichtverletzung vorliegt und die Hausordnung eingehalten wurde. Doch Hotels legen eigene Regeln fest – besonders beim Kochen im Hotelzimmer oder beim Umgang mit Rauchmeldern.
Einige Hotels untersagen das Kochen vollständig, andere erlauben es nur unter bestimmten Bedingungen, etwa bei Nutzung einer Dunstabzugshaube. Wichtig ist, dass Gäste über geltende Vorschriften informiert wurden – etwa durch AGB, Zimmerhinweise oder Aushänge.
Unterschiede beim Brandschutz in Europa
Der Brandschutz in Hotels ist europaweit nicht einheitlich geregelt. Die gesetzlichen Vorgaben variieren von Land zu Land – in Deutschland sogar zwischen den Bundesländern. Auch die Rechtsprechung unterscheidet sich: In Deutschland wird zum Beispiel Kochen mit starker Rauch- oder Hitzeentwicklung oft als Fehlverhalten gewertet.
Verhaltenstipps: So vermeiden Sie einen Fehlalarm
Damit es gar nicht erst zu einem Feuerwehreinsatz kommt, sollten Hotelgäste einige einfache Regeln beachten:
- Hausordnung und AGB lesen: Dort stehen oft wichtige Hinweise zum Kochen und zur Nutzung elektrischer Geräte.
- Hinweise im Zimmer beachten: Schilder können auf Rauchmelder, automatische Alarmsysteme oder verpflichtende Nutzung der Dunstabzugshaube hinweisen.
- Beim Kochen im Hotelzimmer gut lüften: Fenster öffnen und ggf. Dunstabzugshaube einschalten.
- Im Zweifel fragen: Die Rezeption kann Auskunft geben, was im Zimmer erlaubt ist.
Was tun nach einem Fehlalarm?
- Unverzüglich melden: Informieren Sie umgehend die Rezeption über den Fehlalarm.
- Fotos machen: Dokumentieren Sie Zustand von Küche und Zimmer nach dem Alarm.
Sollten Sie eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz erhalten, beachten Sie folgende Punkte:
- Rechnung prüfen: Enthält sie Fehler, kann die Forderung unwirksam sein.
- Rechtsberatung einholen: Ein Fachanwalt kann prüfen, ob eine Pflichtverletzung vorliegt.
- Versicherung informieren: Die private Haftpflichtversicherung kann die Kosten unter Umständen übernehmen. Auch der sogenannte passive Rechtsschutz hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Unterstützung bei Forderungen aus dem EU-Ausland
Bei Streitfällen mit Hotels im EU-Ausland hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weiter. Hier erhalten Betroffene rechtliche Unterstützung und Beratung zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen.
War der Artikel hilfreich?
Ihr Feedback ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen der Artikel gefallen hat. Ihre Meinung hilft uns, unsere Inhalte zu verbessern.
ARCD-Newsletter
Bleiben Sie immer informiert!
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie informative Beiträge und hilfreiche Tipps rund um Mobilität und Reise direkt in Ihr Postfach.
Außerdem warten attraktive Aktionen und Gewinnspiele auf Sie.
Wir freuen uns darauf, Sie als Abonnenten willkommen zu heißen!