Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer: Warum hohe Bußgelder drohen

3 min

20.02.2025Jessica Blank

Feiern, Alkohol und E-Scooter – eine gefährliche Mischung. Drei Fragen und Antworten zu Promillegrenzen, Bußgeldern und Gefahren. 
 

Wer zu einer Party mit dem E-Scooter fährt, sollte seinen Alkoholkonsum begrenzen. Denn auch wenn die Gefährte wie Spielzeuge anmuten, so kann alkoholisiertes Fahren zu schweren Unfällen führen – und teure Strafen nach sich ziehen. 

Haben E-Scooter-Fahrer die gleiche Promillegrenze wie Radfahrer?

Nein, Fahrer von E-Scootern müssen sich in Deutschland genauso an die 0,5-Promille-Grenze halten wie Autofahrer. 
Bei Radfahrern liegt der Grenzwert bei 1,6 Promille Alkohol im Blut. 

Ein striktes Alkoholverbot haben Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, wenn sie mit einem E-Scooter unterwegs sind. 


Mit welchen Bußgeldern muss man rechnen, wenn man betrunken E-Scooter fährt?

Betrunkene E-Scooter-Fahrer müssen mit ebenso hohen Bußgeld-Sätzen rechnen wie Autofahrer, wenn die 0,5-Promille-Grenze überschritten wird
Bei der ersten alkoholisierten Fahrt drohen ein Bußgeld von 528,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. 
Wer zum zweiten Mal erwischt wird, zahlt 1.053,50 Euro und kassiert zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. 
Beim dritten Mal steigern sich die Strafen auf 1.578,50 Euro, zwei Punkte und drei Monate Führerscheinentzug. 

Sollte es im alkoholisierten Zustand zu einem Unfall mit dem E-Scooter kommen, drohen schon ab 0,3 Promille hohe Geld- oder Freiheitsstrafen, zwei bis drei Punkte im Verkehrszentralregister sowie sechsmonatiger oder sogar dauerhafter Führerscheinentzug. Gleiches gilt für E-Scooter-Fahrer, die mit mehr als 1,1 Promille erwischt werden. 

Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, bei denen mehr als 0,0 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen wird, müssen mit einem Bußgeld von 278,50 Euro rechnen – plus ein Punkt, Probezeitverlängerung um zwei Jahre und Anordnung eines Aufbauseminars.


Warum werden Alkoholverstöße bei E-Scooter-Fahrern so hart bestraft?

Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter oder Segways gelten als Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Auch wenn sie maximal 20 km/h schnell fahren dürfen, ist die Unfallgefahr groß – auch ohne Alkoholeinfluss. E-Roller-Fahrer sind ungeschützte Verkehrsteilnehmer und haben keine Knautschzone, wenn sie bei einem Unfall mit anderen Fahrzeugen oder Hindernissen kollidieren. Daher ist eine besonnene und defensive Fahrweise ratsam. Zudem sollte ein Helm getragen werden, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden. 

Übrigens: Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen müssen die Radinfrastruktur nutzen oder auf der Fahrbahn fahren – nicht auf dem Gehweg. 

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