Neuerungen 2025

3 min

15.12.2024Thomas Schreiner

Alle Jahre wieder treten im Mobilitätssektor veränderte Normen und Regelungen in Kraft. Wir fassen zusammen, auf welche wichtigen Neuerungen sich Autofahrer und Reisende im Jahre 2025 einzustellen haben. 

 

Preisanstieg bei Spritkosten erwartet

Anfang 2025 wird in Deutschland die CO2-Steuer deutlich angehoben. Zum 1. Januar steigt der Preis pro Tonne CO2 und damit die steuerliche Belastung von 45 auf 55 Euro. Durch eine schrittweise Erhöhung der CO2-Kosten will die Bundesregierung zu energieeffizientem und damit emissionsreduzierendem Verhalten motivieren. 

Der Preissprung bei der CO2-Steuer wird sich voraussichtlich auch auf die Spritpreise auswirken. Energieexperten rechnen mit Mehrkosten zwischen etwa drei und knapp fünf Cent je Liter Diesel und Benzin. 

Maut in Österreich wird teurer

Der Preis für die österreichische Autobahn-Vignetten steigt um durchschnittlich 7,8 Prozent und liegt jetzt für Pkw bei 9,30 Euro (ein Tag), 12,40 Euro (zehn Tage), 31,10 Euro (zwei Monate) und 103,80 Euro (ein Jahr). Gültig sind die 2025er-Vignetten bis zum 31. Januar 2026.

Alle Informationen zu Preisen und Bestellmöglichkeiten – auch für die Jahresvignette der Schweiz (44 Euro) – finden Sie im ARCD-Shop

Führerscheinumtausch in der EU – nächste Jahrgänge betroffen

In der Europäischen Union müssen alte und auch aktuelle Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 nach einem Stufenplan ersetzt werden. Die neuen Dokumente sind dann jeweils 15 Jahre gültig und besonders fälschungssicher. Die Maßnahme betrifft grundsätzlich alle Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013. 

Wurde die Fahrerlaubnis bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend. Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, bestimmt das jeweilige Ausstellungsjahr über den Umtauschzeitraum. 

Bis zum 19. Januar 2025 müssen nun alle Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1971 oder jünger ihr Dokument umtauschen, wenn es bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist. 

Eine weitere Personengruppe kann sich bereits jetzt frühzeitig auf den anstehenden Austausch vorbereiten: In den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellte Dokumente müssen – unabhängig vom eigenen Geburtsjahr – bis spätestens 19. Januar 2026 ersetzt werden.

Es wird lediglich das Dokument ausgetauscht. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die erworbenen Fahrerlaubnisklassen. Ausführliche Infos zum Führerscheinumtausch in der EU finden Sie hier.

Gratis-Parken für E-Autos in Bayern beschlossen

Kein vorgezogener Aprilscherz: Um den Verkauf von Autos mit alternativen Antrieben anzukurbeln, hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, diese zeitweise bayernweit von Parkgebühren zu befreien. Für drei Stunden sollen reine E-Autos, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenautos auf öffentlichen Parkplätzen kostenfrei abgestellt werden dürfen. Die Regelung gilt ab 1. April 2025 und ist zunächst befristet bis Ende 2026. 

An die nächste Hauptuntersuchung denken

Wer noch eine orangefarbene HU-Plakette auf dem Kennzeichen seines Pkw hat, muss 2025 mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung antreten. In welchem Monat die HU fällig wird, zeigt die auf der Plakette oben stehende Zahl an. Bußgelder ab 43,50 Euro drohen, sobald der Prüftermin um zwei Monate überzogen wird. Bei längeren Überziehungen erhöht sich die Strafe. Außerdem wird eine ausführlichere Untersuchung zu höheren Kosten notwendig.

Neue Typklassen beeinflussen Kfz-Versicherungsprämien

2025 verändern sich für viele Autofahrer die Kfz-Versicherungsprämien. Ein Grund dafür sind neue Typklassen-Einstufungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorgenommen hat. Für rund 7,1 Millionen Autobesitzer gelten hier künftig höhere Einstufungen. Etwa 5,1 Millionen Menschen hingegen profitieren von besseren Typklassen. Für rund 30 Millionen und damit etwa 71 Prozent der Autofahrer bleibt es laut GDV bei den Typklassen des Vorjahres. 

Die GDV-Typklasseneinstufung ist für die Versicherer unverbindlich. Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse. Bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen wird eine hohe Typklasse vergeben. Die Typklassenstatistik des GDV umfasst aktuell rund 33.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2021 bis 2023. Nach Angaben des Verbandes lässt die Typklasse allein jedoch keinen Rückschluss auf die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrags zu.

Versicherungskennzeichen ändern die Farbe 

Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und sogenannte Leichtmobile tragen in Deutschland ein Versicherungskennzeichen mit farbiger Schrift, das einmal im Jahr zum 1. März gewechselt werden muss. 2025 wird das Versicherungskennzeichen grün sein. 

Neue Abgasnorm für Motorräder greift

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Motorräder die neue Abgasnorm Euro 5+. Nach diesem Stichtag können Neufahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn sie mindestens dieser Norm entsprechen. Mit dieser Regelung gehen allerdings keine Verschärfungen von Abgas- und Lärmvorschriften einher. Die Norm beinhaltet eine verpflichtende technologische Lösung zur fahrzeuginternen Überwachung abgasrelevanter Parameter sowie die Erfüllung eines realistischeren Prüfverfahrens zur Messung von Fahrgeräuschen. 

Gasprüfung bei Freizeitfahrzeugen verpflichtend

Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen ab Mitte 2025 alle zwei Jahre verpflichtend zur Gasprüfung. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Die entsprechende Regelung ist in § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzulesen. 

Fahrzeughalter haben bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlagen überprüfen zu lassen. Ab dann ist die Gasprüfung verpflichtend nachzuweisen und alle zwei Jahre zu erneuern. Bei Neufahrzeugen und Wiederinbetriebnahme ist die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme durchzuführen. Die Nichteinhaltung der Prüfungspflicht wird mit Strafen zwischen 15 und 60 Euro geahndet.

Ausführliche Informationen zur Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen hat etwa der TÜV Nord auf seiner Website veröffentlicht. 

Einreisegenehmigungen für Großbritannien nötig

Ab 2. April 2025 verlangt Großbritannien zusätzlich zum Reisepass eine Online-Vorab-Registrierung. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle EU-Bürger vor der Reise ins Vereinigte Königreich oder nach Nordirland eine ETA (Electronic Travel Authorisation) beantragen. Sie soll nach Regierungsangaben dazu beitragen, die Einreise von Personen zu verhindern, die eine Bedrohung für das Vereinigte Königreich darstellen. Die Anträge können ab 5. März 2025 gestellt werden. Dabei müssen Reisende Kontakt- und Reisepassdaten angeben, ein geeignetes Foto vorlegen und eine Reihe von Fragen beantworten. Die ETA ermöglicht wie das US-Vorbild ESTA für zwei Jahre unbegrenzte Einreisen und maximal sechs Monate lange Aufenthalte. Der Antrag kostet zehn Pfund, die Bearbeitungszeit soll rund drei Tage dauern. 

Deutschlandticket wird teurer

Die bundesweite Flatrate für den Nah-und Regionalverkehr wird um gut 18 Prozent teurer. Ab Januar 2025 steigt der Preis von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat. Unverändert lassen sich mit dem Ticket die Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs nutzen.

Deutsche Bahn mit Fahrplanwechsel

Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ergeben sich einige Veränderungen für Zugreisende. So verlängert sich die Vorbuchungsfrist für Fahrten innerhalb Deutschlands von sechs auf zwölf Monate. Somit können Sparpreise, Supersparpreise und Flexpreis-Angebote zum Beispiel für Ferienzeiten oder andere planbare Ereignisse schon frühzeitig und mit maximaler Ersparnis gebucht werden. Für Zugtickets ins Ausland bleibt es jedoch bei der bisherigen Vorbuchungsfrist von bis zu sechs Monaten. 

National und international gibt es einige zusätzliche Fahrten. Stabil bleiben die Preise für die Bahncard 25 sowie die Bahncard 50. Andere Ticketpreise erhöhen sich teilweise. Die vollständigen Informationen zum Fahrplanwechsel hat die Deutsche Bahn auf Ihrer Website veröffentlicht.  


Noch nicht das Richtige gefunden?

ARCD-Newsletter

Bleiben Sie immer informiert!

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie informative Beiträge und hilfreiche Tipps rund um Mobilität und Reise direkt in Ihr Postfach.

Außerdem warten attraktive Aktionen und Gewinnspiele auf Sie.
 Wir freuen uns darauf, Sie als Abonnenten willkommen zu heißen!

 

Jetzt anmelden