Ein Mann hält eine kleine Europaflagge aus dem Autofenster.

Was ändert sich mit der EU-Führerscheinrichtlinie 2025?

3 min

21.11.2025Thomas Schreiner

Die EU hat ihre Führerscheinregeln neu aufgestellt. Sie sollen das Fahren in Europa sicherer, einfacher und transparenter machen. Welche Änderungen die neue EU-Führerscheinrichtlinie im Detail bringt – hier im Überblick.

 

Grundlegende Überarbeitung mit neuen Regelungen: In einem komplexen Verfahren hat die EU das Führerscheinrecht reformiert. Mit der vierten EU-Führerscheinrichtlinie verfolgt das Europäische Parlament das Ziel, die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Mobilität innerhalb Europas zu vereinfachen. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die gegenseitige Anerkennung des digitalen Führerscheins, veränderte einheitliche Vorgaben für Fahranfänger und neue Regeln für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Für deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer ist nicht alles neu: Manche Instrumente wie das Begleitete Fahren mit 17 oder eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger sind in Deutschland bereits langjährige Praxis. Die Diskussion um verpflichtende Gesundheitschecks ist vom Tisch. Auf ein paar neue Regularien muss man sich künftig dennoch einstellen. 

Welches sind die wichtigsten Neuerungen der überarbeiteten EU-Führerscheinrichtlinie?

Digitaler Führerschein

Ein digitaler Führerschein soll in der gesamten EU zum neuen Regelformat werden. Er wird über das Smartphone abrufbar sein und langfristig in allen Mitgliedstaaten einheitlich funktionieren. Spätestens bis 2030 müssen die Länder dafür eine gemeinsame digitale Lösung bereitstellen.

Trotz dieses digitalen Standards bleibt die klassische Variante aus Plastik weiterhin möglich. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen auch künftig einen Führerschein im Kartenformat beantragen können. Dieser soll ohne Verzögerung und üblicherweise innerhalb von drei Wochen ausgestellt werden. Ein verpflichtender Wechsel auf die digitale Version ist also nicht vorgesehen.

Deutschland geht dabei voran: Die Bundesregierung hat bereits die gesetzlichen Grundlagen für den digitalen Führerschein geschaffen. Hierzulande soll die Smartphone-Version schon Ende 2026 nutzbar sein – und damit deutlich vor dem EU-weiten Start im Jahr 2030.

Fahranfänger und Begleitetes Fahren

Erstmals werden die Regeln für Fahranfänger in allen Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Kernpunkt ist eine mindestens zweijährige Probezeit, die für alle neuen Fahrerinnen und Fahrer gilt. Wer in dieser Phase gegen zentrale Sicherheitsvorschriften verstößt – etwa alkoholisiert fährt oder keine Gurte bzw. Kindersitze nutzt – muss mit spürbar härteren Konsequenzen rechnen.

Neu ist auch ein einheitliches Modell für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren. Jugendliche dürfen künftig bereits mit 17 den Führerschein der Klasse B erwerben, dürfen aber erst ab dem 18. Geburtstag ohne erfahrene Begleitperson unterwegs sein. In Deutschland ist das bereits langjährige und erfolgreiche Praxis.

Um den Fachkräftemangel im Transportsektor abzufedern, erweitert die EU zudem die Zugangsmöglichkeiten zu den schweren Führerscheinklassen: Mit einem entsprechenden Qualifikationsnachweis können 18-Jährige künftig die Ausbildung für den Lkw-Führerschein der Klasse C beginnen. Auch für den Busführerschein der Klasse D wird der Zugang erleichtert – hier ist dies ab 21 Jahren möglich. Für beide Optionen werden jedoch besondere Befähigungsnachweise eingefordert. Ohne diese Nachweise bleiben die bisherigen Mindestaltersgrenzen von 21 Jahren für Lkw und 24 Jahren für Busse bestehen. Zusätzlich wird auch bei der Lkw-Ausbildung die Option des begleiteten Fahrens vorgezogen, sodass Fahrschüler schon vor der bisherigen Mindestaltersgrenze praktische Erfahrung sammeln können.

Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B

Die Fahrerlaubnisklasse B wird deutlich flexibler. Bisher dürfen Fahrerinnen und Fahrer damit Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen steuern. Mit der neuen Richtlinie wird diese Grenze erweitert: Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Klasse B nun auch für Wohnmobile, Rettungsfahrzeuge oder Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen.

Damit dies möglich ist, schreibt die EU eine zusätzliche Schulung oder Prüfung vor. Die genauen Anforderungen legt jedes EU-Land selbst fest – vom Zusatztraining bis zum Ablegen einer Prüfung. Wichtig ist, dass der Führerschein der Klasse B mindestens zwei Jahre alt ist.

Für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, deren höheres Gewicht auf Batterien oder andere technische Ausstattung zurückzuführen ist, kann nach erfolgreicher Zusatzschulung oder Prüfung sogar ein Fahren bis zu fünf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erlaubt werden.

Und: Die B196-Erweiterung für Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse A1) – bislang nur national gültig – soll künftig auch in anderen EU-Ländern gelten können. Eine automatische EU-weite Akzeptanz ist nicht vorgesehen. Aber Mitgliedstaaten, die diese Erweiterung anbieten, sollen sie gegenseitig anerkennen können.

Gültigkeit des Führerscheindokuments und Gesundheitschecks

Pkw- und Motorradführerscheine sollen 15 Jahre lang gültig sein. Wird der Führerschein jedoch auch als Personalausweis genutzt, kann die Gültigkeit auf zehn Jahre verkürzt werden. Lkw- und Busführerscheine behalten ihre bisherige Gültigkeit von fünf Jahren. Für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren dürfen die Mitgliedstaaten die Dauer der Fahrerlaubnis verkürzen, um darauf abzuzielen, dass ältere Verkehrsteilnehmer regelmäßiger ärztliche Kontrollen oder Auffrischungskurse wahrnehmen.

Vor der ersten Ausstellung oder einer Verlängerung des Führerscheins ist eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Diese umfasst typischerweise einen Sehtest sowie eine Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems. Es sollen Mindeststandards der körperlichen und geistigen Fahrtauglichkeit gewährleistet werden. Die EU-Staaten können bei Pkw- und Motorradführerscheinen die ärztliche Untersuchung jedoch durch ein Selbstbeurteilungsformular oder ein anderes geeignetes Bewertungssystem auf nationaler Ebene ersetzen. Verpflichtende medizinische Checks, insbesondere ab einer bestimmten höheren Altersgrenze, kommen nicht.

Aberkennung der Fahrerlaubnis über EU-Grenzen hinweg

Wenn jemand seinen Führerschein im Ausland rechtskräftig verliert, ausgesetzt bekommt oder ihm Einschränkungen auferlegt werden, wird dies künftig an das Land gemeldet, das den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Damit sollen rücksichtslose Fahrmanöver im Ausland besser verfolgt und Strafen über Ländergrenzen hinweg durchgesetzt werden. Bisher wurden Strafen meist nur in dem Land verhängt, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde.

Besonders schwere Verkehrsverstöße – etwa Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Beteiligung an einem tödlichen Unfall oder extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen (z. B. um mehr als 50 km/h) – melden die nationalen Behörden einander sofort.

Neue Anforderungen an die Ausbildung

Bei der Führerscheinausbildung wird künftig ein stärkeres Augenmerk auf Sicherheit und Gefahrenbewusstsein gelegt. Prüflinge müssen EU-weit in der Fahrprüfung zeigen, dass sie den toten Winkel richtig einschätzen, Fahrerassistenzsysteme verstehen, Türen sicher bedienen können und die Risiken durch Ablenkung, zum Beispiel durch Smartphonenutzung, kennen. Außerdem soll bei Ausbildung und Prüfung stärker betont werden, auf besonders gefährdete Verkehrsteilnehmende wie Fußgänger, Kinder und Radfahrer zu achten.

Wann tritt die neue EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft? 

Die neue, vierte EU-Führerscheinrichtlinie wurde am 21. Oktober 2025 vom EU-Parlament verabschiedet und am 5. November 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie wird, wie bei EU-Richtlinien üblich, 20 Tage nach der Amtsblatt-Veröffentlichung wirksam. Damit ist der offizielle Stichtag für das Inkrafttreten der neuen EU-Führerscheinrichtlinie der 25. November 2025. Mit diesem Datum ist das EU-Verfahren beendet, es folgt die Umsetzung in den Mitgliedstaaten.

Gelten die neuen Regeln mit ihrem Inkrafttreten sofort in allen EU-Ländern? 

Nein, die neuen Regeln gelten nicht sofort in allen EU-Ländern. Zwar ist der 25. November 2025 der offizielle Stichtag ihres Inkrafttretens, aber damit sie tatsächlich verbindlich werden, müssen die Mitgliedstaaten sie erst in nationales Recht übertragen. Dafür haben alle EU-Länder – auch Deutschland – drei Jahre Zeit. Anschließend steht ihnen noch ein weiteres Jahr zur praktischen Vorbereitung zu. Erst nach dieser gesamten Frist greifen die neuen Vorschriften dann auch tatsächlich in allen EU-Ländern.

Warum hat die EU eine neue Führerscheinrichtlinie beschlossen?

Die EU hat die neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet, um die Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen und ihrem langfristigen Ziel der „Vision Zero“ (null Verkehrstote) näherzukommen. Die überarbeiteten Vorschriften sind Teil eines umfassenden Verkehrssicherheitspakets der Europäischen Kommission vom März 2023. Mit ihnen soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden verbessert und die Zahl der Verkehrstoten in der EU bis 2050 so weit wie möglich reduziert werden. Derzeit kommen auf den Straßen der EU jährlich noch etwa 20.000 Menschen ums Leben. 

 

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