Vorrang von Fußgängern: Was die StVO vorschreibt, wann Autofahrer warten müssen und welche Bußgelder drohen

3 min

07.01.2026Bettina Glaser

Viele Autofahrer glauben, Fußgänger hätten nur an Zebrastreifen Vorrang. Die Realität: Schon beim erkennbaren Überqueren müssen abbiegende Fahrzeuge warten. Wir erklären die Regeln laut Straßenverkehrsordnung (StVO), typische Fehler im Straßenverkehr und die möglichen Bußgelder.


Wann haben Fußgänger Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen?

Fußgänger haben beim Abbiegen grundsätzlich Vorrang – unabhängig davon, ob ein Zebrastreifen, eine Ampel oder andere Markierungen vorhanden sind. Entscheidend ist allein, dass sie erkennbar die Fahrbahn überqueren möchten. Autofahrer müssen dann anhalten und das Queren abwarten.

Was schreibt § 9 Absatz 3 StVO vor?

§ 9 Abs. 3 StVO verpflichtet abbiegende Fahrzeugführer, zu Fuß Gehende besonders zu berücksichtigen. Wörtlich heißt es: „Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. (...) Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“ Diese Regel gilt für Rechts- und Linksabbieger gleichermaßen – und unabhängig von Verkehrszeichen.

Gilt der Vorrang auch ohne Übergang oder Markierung?

Ja. Ein weitverbreiteter Irrtum besagt, dass Fußgänger nur an Zebrastreifen oder erkennbaren Überwegen Vorrang hätten. Tatsächlich müssen Autofahrer beim Abbiegen immer warten, wenn Fußgänger sichtbar die Straße queren wollen – auch an unmarkierten Stellen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Wer beim Abbiegen Fußgänger behindert oder gefährdet, riskiert empfindliche Strafen.
Laut bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog gilt:

  • 140 Euro Bußgeld,
  • 1 Punkt in Flensburg,
  • 1 Monat Fahrverbot, wenn ein Fahrer beim Abbiegen Fußgänger gefährdet.

Kommt es zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 170 Euro, zusätzlich zu Punkt und Fahrverbot.

FAQ: Häufige Fragen zum Vorrang von Fußgängern beim Abbiegen

Haben Fußgänger beim Rechtsabbiegen immer Vorrang?

Ja. Sobald erkennbar ist, dass Fußgänger die Fahrbahn queren möchten, müssen Fahrer anhalten – auch ohne Markierung oder Ampel.

Gilt das auch beim Linksabbiegen?

Ja. Die Vorrangregel des § 9 Abs. 3 StVO gilt für beide Abbiegerichtungen.

Müssen Fußgänger weit entfernt sein, damit der Vorrang greift?

Nein. Bereits die erkennbare Absicht, die Straße zu überqueren, löst die Wartepflicht aus.

Welche Strafe droht bei einer Behinderung ohne Gefährdung?

Auch ohne konkrete Gefährdung können Bußgelder verhängt werden. Die härteren Sanktionen greifen jedoch, sobald eine Gefährdung oder ein Unfall entsteht.

Bei dieser offiziellen Führerschein-Prüfungsfrage geht es um die Situation zwischen Fußgängern und Autofahrern im Straßenverkehr mit folgenden Antwortmöglichkeiten:

a) Ich warte, weil beide Fußgänger Vorrang haben

b) Ich fahre weiter, weil beide Fußgänger warten müssen

c) Ich biege vor dem entgegenkommenden Fußgänger ab, weil nur dieser warten muss

Aufklappen, um Lösung zu sehen

Antwort a)


„Ich beobachte regelmäßig, dass Autofahrer unsicher sind, ob Fußgänger oder sie selbst beim Abbiegen Vorrang haben.“ 

Bettina Glaser


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