Verkehrsgerichtstag 2026: Was hilft gegen Unfallrisiken durch Ablenkung am Steuer?
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Smartphone, Infotainment oder Unaufmerksamkeit: Ablenkung am Steuer ist eine zentrale Gefahr für die Verkehrssicherheit. Beim 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2026 in Goslar steht das Thema im Fokus. Der ARCD nimmt an der Fachdebatte teil und setzt auf Prävention und Aufklärung.
Wenn vom 28. bis 30. Januar 2026 auf dem 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar über Ablenkung am Steuer diskutiert wird, geht es um eine der wesentlichen Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr. 2024 ließen sich insgesamt 8.722 Unglücke auf Ablenkung zurückführen. 106 Menschen kamen dabei ums Leben, 1.572 wurden schwer verletzt. Fachleute gehen jedoch von deutlich höheren Zahlen aus, da Ablenkung nach einem Unfall oft kaum eindeutig nachweisbar ist. Bei rund 20 Prozent der Unfälle nennt die Statistik „sonstige Fehler der Fahrenden“ als Auslöser. Die Dunkelziffer bei Ablenkung als Unfallursache ist groß.
Aufschlussreich ist der Blick auf einzelne Altersgruppen: So wurde 2024 laut Statistischem Bundesamt beispielsweise bei den 18- bis 24-Jährigen Ablenkung (3,4 %) fast ebenso häufig als Unfallursache festgestellt wie Alkoholeinfluss (3,5 %). Bei Menschen über 65 Jahren trat Ablenkung (2 %) sogar doppelt so oft auf wie Alkohol (1 %).
Klare Regeln bei der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer eines Autos
Problematisch ist besonders die weit verbreitete Nutzung elektronischer Geräte am Steuer – allen voran das Smartphone. Laut Landesverkehrswacht Niedersachsen erhöht die Smartphone-Nutzung während der Fahrt das Unfallrisiko um das Vierfache. Einzelne Studien sprechen demnach sogar von einem bis zu 164-fach erhöhten Unfallrisiko.
Dabei sind die Regeln laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) klar: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät wie ein Smartphone, Navi oder Tablet während der Fahrt nur benutzen, wenn es dafür nicht in die Hand genommen oder gehalten werden muss. Außerdem sind eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion zu nutzen. Alternativ darf für die Bedienung und Nutzung des Gerätes der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewendet werden. Dieser Blick darf nur einen Moment dauern und muss den aktuellen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst sein. Längeres Hinschauen oder Ablenkung vom Verkehr ist nicht erlaubt.
Zu den verbotenen oder eingeschränkt erlaubten Geräten zählen nicht nur Mobiltelefone, sondern auch Navigationsgeräte, tragbare Computer, Tablets, Abspielgeräte mit Video- oder Audiofunktion und ähnliche elektronische Geräte.
Solche elektronischen Geräte dürfen vom Fahrer nur dann frei genutzt werden, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Ein kurzer Stopp an der Ampel, eine Start-Stopp-Automatik oder das Ruhen des Elektromotors reichen dafür nicht aus.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Je nach Situation drohen bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Arbeitskreis des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags befasst sich mit Unfallrisiko durch Ablenkung
Um Risiken durch Ablenkung im Straßenverkehr einzudämmen, diskutiert der Arbeitskreis III der 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags neue Möglichkeiten zur besseren Entdeckung von Verstößen. Dazu zählt die seit März 2025 nur in Rheinland-Pfalz gesetzlich erlaubte und dort seit April 2025 eingesetzte Monocam. Das Gerät zur Überwachung von Ablenkungsverstößen im Straßenverkehr ist auch unter dem Namen „Handy-Blitzer“ bekannt. Wir berichteten bereits 2023 über die Pilotphase des Monocam-Einsatzes.
Wie die Verantwortlichen des Arbeitskreises informieren, stelle sich im Hinblick auf die derzeitige europäische KI-Verordnung die Frage nach der Zulässigkeit von intelligenter Verkehrsüberwachung. Die Monocam arbeitet mit sogenannter intelligenter Software, um festzustellen, ob Fahrer am Steuer ein Handy benutzen. Im Arbeitskreis sollen die Anforderungen erörtert werden, die Hersteller und Behörden beim Einsatz der Monocam erfüllen müssen.
Darüber hinaus behandelt der Arbeitskreis III „Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.“ beim 64. Deutschen Verkehrsgerichtstag folgende Fragen:
- Welche Erfahrungen mit dem Einsatz von Monocams gibt es?
- Welche Maßnahmen seitens Gesetzgebung und Automobilindustrie könnten helfen, Unfälle durch Ablenkung zu vermeiden?
- Wie sollten Fahrzeugtechnik und -bedienung gestaltet sein, um Ablenkung zu reduzieren?
- Welche Möglichkeiten der Aufklärung und der Prävention gibt es?
- Sind die aktuellen Rechtsfolgen bei Verstößen angemessen oder gibt es Reformbedarf?
Warum nimmt der ARCD beim Verkehrsgerichtstag am Arbeitskreis zum Unfallrisiko durch Ablenkung teil?
Ablenkung im Straßenverkehr ist für den ARCD seit vielen Jahren ein zentrales Thema seiner Verkehrssicherheitsarbeit. Bereits 2016 startete zum bundesweiten Tag der Verkehrssicherheit die ARCD-Aktion „Lass dich nicht APPlenken!“. Damit wurde gezielt auf das Unfallrisiko durch Ablenkung aufmerksam gemacht, das bis heute häufig unterschätzt wird. Schon damals war klar: Technische Fortschritte machen Fahrzeuge zwar immer sicherer, doch der Mensch bleibt der entscheidende Faktor für die Verkehrssicherheit.
Der ARCD hat außerdem frühzeitig erkannt, dass Ablenkung nicht nur durch Smartphones entsteht. Auch die Bedienung von Fahrzeugfunktionen oder scheinbar harmlose Nebentätigkeiten können die Aufmerksamkeit erheblich beeinträchtigen. Ziel der ARCD-Verkehrssicherheitsarbeit ist es daher, sämtliche Risiken durch Ablenkung verständlich zu machen, Selbstüberschätzung abzubauen und konkrete Strategien zur Vermeidung von Ablenkung zu vermitteln.
Die Themen des Arbeitskreises III des Verkehrsgerichtstags zum Unfallrisiko durch Ablenkung am Steuer berühren somit unmittelbare Kernanliegen der ARCD-Verkehrssicherheitsarbeit:
- Reduzierung vermeidbarer Unfallursachen
- Stärkung der Eigenverantwortung und partnerschaftliche Rücksichtnahme
- Wirksame Prävention durch Aufklärung
- Entwicklung und Unterstützung von Maßnahmen gegen Ablenkung im Straßenverkehr
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