Rettungsgasse richtig bilden: Wann, wo und wie – das muss jeder wissen
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Wann und wo ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht?
Auf zwei- oder mehrspurigen Straßen außerorts müssen Verkehrsteilnehmer immer eine Rettungsgasse bilden, sobald der Verkehr stockt. Das ist in §11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Wie wird eine Rettungsgasse richtig gebildet?
Das Prinzip ist ganz einfach: Wer die linke Spur befährt, fährt ganz nach links. Wer rechts unterwegs ist, fährt rechts. Auf zweispurigen Straßen bedeutet das, dass die Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen freilassen müssen. Auf drei- oder mehrspurigen Straßen wird die Rettungsgasse zwischen der Spur ganz links und der Spur direkt daneben gebildet. Grundsätzlich gilt: Rücksicht statt Risiko. Langsam fahren und gegebenenfalls auch Platz machen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse ebenfalls bilden können.
Etwas tückischer wird es oft im einspurigen Stadtverkehr, wenn Blaulicht naht. Auf einspurigen Straßen gilt es dann, langsam und wenn nötig ein paar Meter weiterzufahren, um sich so weit wie möglich rechts oder links und parallel zur Fahrbahn einzuordnen. Im Zweifel darf dafür auch eine rote Ampel überfahren oder in eine Kreuzung eingefahren werden. Andere müssen auf ihren Vorrang verzichten. Autofahrer sollten den Blinker benutzen, um den Einsatzkräften zu zeigen, wohin sie ausweichen möchten.
Welche Strafen drohen bei fehlender Rettungsgasse?
Wird die Rettungsgasse nicht korrekt gebildet, drohen hohe Bußgelder ab 200 Euro. Wenn die Einsatzkräfte behindert oder gar gefährdet werden, kann das mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro richtig teuer kommen. Ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sind in jedem Fall drin.
Wer darf eine Rettungsgasse befahren?
Die Nutzung der Rettungsgasse ist auf einen engen Personenkreis beschränkt: Polizei, Feuerwehr, Krankwagen und Notarzt sowie Abschleppdienste. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Rettungsgasse nicht befahren, es drohen ein Bußgeld von 240 bis 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Welche Regeln zur Rettungsgasse gelten im Ausland?
In Österreich gelten dieselben Regeln für die Rettungsgasse wie hierzulande. Nur wird es noch härter bestraft, wenn Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden oder diese befahren: 726 Euro. Kommt es zu Behinderung oder Gefährdung der Einsatzkräfte drohen bis zu 2.180 Euro. Im Gegensatz zu Deutschland darf man auf den Pannenstreifen ausweichen.
In Italien und den Niederlanden gibt es keine Regelung zur Rettungsgasse. In Frankreich besteht auch keine konkrete Regel, Rettungskräfte müssen aber Platz zum Vorbeifahren eingeräumt bekommen, sonst droht ein Bußgeld von 135 Euro.
Grundsätzlich muss auch im europäischen Ausland den Rettungskräften der Weg frei gemacht werden, um zur Unfallstelle vorzurücken. In den meisten Länder wird sanktioniert, sollte dies nicht geschehen. Wenn es eine Regel gibt, ist sie meist identisch mit der in Deutschland.
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