Italien schreibt weiterhin Warntafeln am Fahrradträger vor – Bußgelder bei Verstoß möglich
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Welche Vorschriften gelten für Warntafeln am Fahrradträger?
Eine Warntafel ist ausreichend, wenn die überstehende Ladung nicht die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt. Zwei Warntafeln (siehe Foto) sind erforderlich, wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt. Jeweils eine Warntafel ist dabei links und rechts am seitlichen Ende der Ladung anzubringen.
Nur zugelassene Warntafeln sind am Fahrradträger erlaubt
Die in Italien vorgeschriebenen Warntafeln müssen aus Metall gefertigt, mindestens 50 × 50 Zentimeter groß und mit fünf roten diagonalen Streifen auf weißem Grund versehen sein. Zusätzlich ist eine reflektierende Oberfläche Pflicht. Wichtig: Nur typgenehmigte und entsprechend gekennzeichnete Warntafeln sind zulässig. Die Warntafel lässt sich am Fahrrad mit Kabelbindern, Spanngurten oder Gummibändern sicher befestigen.
Bußgelder bei fehlender Warntafel möglich
Der ARCD empfiehlt Urlaubern dringend, beim Transport von Fahrrädern auf Heck- oder Kupplungsträgern stets zugelassene Warntafeln zu verwenden. Wer die Vorschrift missachtet, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Verbot der Weiterfahrt.
Im ARCD-Shop erhältlich: Warntafeln für Italien und Spanien
Zudem finden Sie unter unseren Länderinformationen alles Wissenswerte zu Ihrem Aufenthalt in Italien.
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