Führerscheinfrei aufs Wasser: Was erlaubt ist – und was nicht
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Wer ein Boot ohne Sportbootführerschein steuern möchte, muss bestimmte Regeln beachten. Ob Motorleistung, Bootslänge oder Alkoholgrenzen – hier sind die wichtigsten Vorschriften im Überblick.
Motor starten, Gashebel nach vorne, der Bug zeigt Richtung Freiheit. Wer keinen Sportbootführerschein besitzt, muss nicht auf das Abenteuer Wasser verzichten – in vielen Urlaubsregionen lassen sich auch Boote ohne Führerschein mieten. Doch ganz ohne Regeln geht es nicht: Wer ein solches Boot steuern möchte, sollte die wichtigsten Vorschriften kennen.
Welche Bootstypen eignen sich für das führerscheinfreie Fahren?
Führerscheinfreies Bootfahren ist mit verschiedenen Bootstypen möglich – vorausgesetzt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten. Hier ein Überblick über die gängigen Modelle:
Schlauchboote
- Besonders beliebt bei Einsteigern und Tagesausflüglern
- Leicht, wendig und mit einem 15-PS-Motor oft schon ausreichend schnell
- Bis etwa 4 Meter Länge lassen sie sich gut mit der erlaubten Motorleistung manövrieren
Kleine Motorboote und Kajütboote
- Robuste Boote mit Rumpf aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK)
- Kleine Kajütboote bieten einfachen Wetterschutz und eignen sich für Tages- oder Wochenendtouren
- Offene Motorboote eignen sich für Fahrten bei gutem Wetter
Hausboote
- Auf bestimmten Binnenrevieren – z. B. der Mecklenburgischen Seenplatte oder der Müritz – können Hausboote auch ohne Führerschein gemietet werden
- Voraussetzung ist meist eine Einweisung und der Erwerb einer Charterbescheinigung
- Ideal für ruhige, entschleunigte Urlaubsfahrten mit Familie oder Freunden
Ruderboote, Tretboote und kleine Segelboote
- Diese Boote sind generell führerscheinfrei, da sie keinen oder nur einen sehr kleinen Motor besitzen
- Perfekt für kurze Ausflüge, Badestopps oder den Einstieg in den Wassersport
Welche Regeln gelten für die Nutzung führerscheinfreier Boote in:
Deutschland
Wer in Deutschland ein Boot führen möchte, braucht nicht in jedem Fall einen Sportbootführerschein. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Freizeitkapitäne auch ohne amtliche Erlaubnis auf Binnen- und Küstengewässern unterwegs sein – allerdings gelten klare Regeln. Ein Überblick über Motorleistung, Altersgrenzen, Nutzung und Promillegrenzen.
Motorleistung: Bis 15 PS ohne Führerschein Boote mit einer Antriebsleistung von bis zu 15 PS (11,03 kW) dürfen in Deutschland in der Regel führerscheinfrei gefahren werden. Diese Regel gilt sowohl auf Binnen- als auch auf Küstengewässern. Achtung: Auf bestimmten Gewässern wie dem Bodensee, dem Rhein oder auf einigen Landesgewässern gelten strengere Vorgaben. Hier ist häufig bereits ab 5 oder 6 PS ein Sportbootführerschein erforderlich. |
Bootslänge: Maximal 15 Meter Führerscheinfreie Boote dürfen höchstens 15 Meter lang sein – unabhängig davon, ob es sich um ein Motor- oder Segelboot handelt. |
Mindestalter: ab 16 geht’s los Der Bootsführende muss mindestens 16 Jahre alt sein. Zusätzlich gilt: Nur wer körperlich und geistig geeignet sowie zurechnungsfähig ist, darf ein Boot führen. Schwimmfähigkeit wird ebenfalls vorausgesetzt. |
Geschwindigkeit: Unterschied je nach Bootstyp Für führerscheinfreie Hausboote mit Charterbescheinigung – also einer speziellen Einweisung durch den Vermieter – gilt:
Bei kleineren Motorbooten ohne Charterbescheinigung gibt es keine feste Geschwindigkeitsbegrenzung. Die erreichbare Geschwindigkeit hängt vom Bootstyp, der Motorleistung und der Beladung ab. Wichtig: In Häfen und Schutzzonen gelten gesonderte Tempolimits – dort ist oft „langsames Fahren“ (z. B. unter 6 km/h) vorgeschrieben. |
Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet – etwa in Häfen oder bei führerscheinfreien Hausbooten – muss mit einem Bußgeld zwischen 35 und 100 Euro rechnen. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann der Vermieter das Boot einziehen oder die Weiterfahrt untersagen. Besonders heikel: Wer durch zu schnelles Fahren andere gefährdet – etwa durch Wellenschlag bei Badegästen oder Schäden an Uferanlagen – riskiert eine Anzeige wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs (§ 315 StGB). Das kann nicht nur teuer, sondern auch strafrechtlich relevant werden. |
Regelungen können regional variieren Je nach Bundesland oder Gewässertyp können zusätzliche Vorschriften gelten. Vor dem Ablegen lohnt ein Blick auf die lokalen Bestimmungen oder eine Nachfrage bei der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsbehörde. |
Italien
Wer Italiens Seen oder Küstengewässer per Boot erkunden möchte, braucht nicht zwingend einen Bootsführerschein. Doch ganz ohne Regeln geht es nicht: Abhängig von Motorleistung, Bootslänge und Revier gelten klare Vorschriften – insbesondere für ausländische Gäste. Ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen für führerscheinfreies Fahren in Italien.
Motorleistung: Bis 40 PS möglich – mit Einschränkungen In Italien dürfen Boote bis zu einer Motorleistung von 40 PS (30 kW) ohne Bootsführerschein gefahren werden, sofern das Boot nicht weiter als 6 Seemeilen von der Küste entfernt betrieben wird und die Bootslänge maximal 24 Meter beträgt. Für ausländische Boote gilt eine niedrigere Grenze: Hier liegt die zulässige Motorleistung für führerscheinfreies Fahren meist bei 15 PS (11 kW). In diesem Fall gelten die Regelungen des Heimatlandes des Bootsführers. Achtung: Auf einigen Seen gelten regionale Vorschriften hinsichtlich der Motorleistung oder Motorboote sind ganz verboten. |
Bootslänge: Bis zu 24 Meter erlaubt Grundsätzlich dürfen führerscheinfreie Boote in Italien bis zu 24 Meter lang sein. |
Mindestalter: Je nach Bootslänge Für Boote unter 10 Metern Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus (bei Einhaltung der Motorleistungs- und Küstenabstandsgrenzen). Für Boote, die länger als 10 Meter und bis zu 24 Meter sind, beträgt das Mindestalter für den Skipper 18 Jahre |
Geschwindigkeit: Unterschiede je nach Region und Tageszeit Einheitliche Tempolimits gibt es in Italien nicht – die zulässige Geschwindigkeit hängt vom Revier, der Tageszeit und dem Küstenabstand ab. Beispiele:
Tipp: Die lokalen Vorschriften sind bindend – bei Unsicherheit sollte man vor dem Ablegen bei Vermietern oder Hafenbehörden nachfragen. |
Alkoholgrenze: 0,5 Promille Auch auf dem Wasser gilt: Wer ein Boot steuert, sollte nüchtern bleiben. Die gesetzliche Promillegrenze liegt in Italien bei 0,5. Bei Überschreitungen drohen empfindliche Geldstrafen sowie mögliche Führerscheinmaßnahmen – auch für Autofahrer. Regionale Abweichungen, z. B. am Gardasee, sind möglich und müssen beachtet werden. |
Bußgelder: Teuer wird’s bei Tempoverstößen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit führerscheinfreien Booten werden ab ca. 90 Euro geahndet. |
Spanien
Sonne, Meer, Freizeit – Spanien gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Bootsurlauber. Wer dort ohne Bootsführerschein aufs Wasser möchte, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen tun. Doch auch hier gelten klare Einschränkungen, etwa bei Motorleistung, Bootslänge oder Geschwindigkeit. Was erlaubt ist – und was nicht.
Motorleistung: Maximal 15 PS ohne Führerschein In Spanien dürfen Motorboote mit bis zu 15 PS (11 kW) führerscheinfrei genutzt werden. Voraussetzungen: das Boot ist nicht länger als 5 Meter, wird nur tagsüber gefahren, der Abstand zur Küste beträgt maximal 2 Seemeilen und der Bootsführer ist mindestens 18 Jahre alt. |
Bootslänge: Unterschied zwischen Segel- und Motorbooten Führerscheinfreie Segelboote dürfen maximal 6 Meter lang sein, Motorboote maximal 5 Meter. |
Mindestalter: Ab 18 – mit Ausnahmen Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 18 Jahren für führerscheinfreies Fahren. |
Geschwindigkeit: Küstennahe Tempolimits Führerscheinfreie Boote dürfen in Spanien innerhalb von 250 Metern zur Küste und in Häfen maximal 5 Knoten (3–5 Knoten im Hafen) schnell fahren. Außerhalb der 250-Meter-Zone gibt es keine landesweit einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung für führerscheinfreie Boote. |
Alkoholgrenze: 0,5 Promille Die Promillegrenze für Bootsführer liegt wie im Straßenverkehr bei 0,5. Wichtig: Die Regel betrifft nicht nur den Steuermann, sondern alle Personen an Bord, die aktiv zur sicheren Führung des Bootes beitragen. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Fahrverbote und im Extremfall Freiheitsstrafen. |
Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen Geschwindigkeitsverstöße mit führerscheinfreien Booten in Spanien werden mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro (leichte Verstöße), 200 Euro (schwere Verstöße) und ab 500 Euro (sehr schwere Verstöße) geahndet. |
Niederlande
Die Niederlande sind ein Paradies für Wassersportler – zahllose Kanäle, Flüsse und Seen laden zum Bootsurlaub ein. Wer dort ohne Bootsführerschein fahren möchte, kann das unter bestimmten Voraussetzungen tun. Entscheidend ist dabei nicht die Motorleistung, sondern vor allem die Geschwindigkeit. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln für führerscheinfreies Bootfahren in den Niederlanden.
Motorleistung: Entscheidend ist die Geschwindigkeit In den Niederlanden ist nicht die PS-Zahl entscheidend, sondern ob das Boot technisch schneller als 20 km/h fahren kann. Führerscheinfrei sind demnach: Boote bis 15 Meter Länge, die nicht schneller als 20 km/h fahren (bauartbedingt). Die Motorleistung spielt dabei keine direkte Rolle – ein stark motorisiertes Boot darf also führerscheinfrei gefahren werden, wenn es technisch gedrosselt ist. Achtung: Diese Regelung gilt nur auf Binnengewässern. Auf größeren Gewässern wie dem IJsselmeer, der Waddenzee oder der Westerschelde ist ein Bootsführerschein erforderlich – auch wenn das Boot die 20-km/h-Grenze nicht überschreitet. |
Bootslänge: Maximal 15 Meter Boote dürfen für eine führerscheinfreie Nutzung nicht länger als 15 Meter sein. |
Mindestalter: Abhängig von Bootstyp und Region Für die Nutzung führerscheinfreier Boote in den Niederlanden gelten je nach Bootstyp und Geschwindigkeit unterschiedliche Mindestalter. Kleine offene Motorboote (maximal 7 Meter Länge, maximal 13 km/h) dürfen ab 12 Jahren gefahren werden. Für Hausboote (nicht schneller als 20 km/h) gilt ein Mindestalter ab 16 Jahren. Für alle anderen führerscheinfreien Boote (unter 15 Meter Länge, nicht schneller als 20 km/h) gilt ein Mindestalter von 16 oder 18 Jahren, je nach Region und Vermieter. Für schnellere Boote (über 20 km/h) gilt generell 18 Jahre und Führerscheinpflicht. |
Geschwindigkeit: Maximal 20 km/h – mit Ausnahmen Führerscheinfrei sind in den Niederlanden Boote, die bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können. Auf vielen Gewässern gibt es zusätzliche lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen. In Umweltschutzgebieten und bei eingeschränkter Sicht ist die Geschwindigkeit in der Regel auf unter 6 oder 9 km/h begrenzt. |
Alkoholgrenze: 0,5 Promille Für Bootsführer von führerscheinfreien Booten in den Niederlanden gilt eine Promillegrenze von 0,5. Die Vorschriften betreffen den Bootsführer sowie alle Personen, die für die sichere Führung des Bootes verantwortlich sind. Wer diese Grenze überschreitet, muss mit Bußgeldern, Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Fahrverboten rechnen. |
Bußgelder: schon bei geringen Geschwindigkeitsverstößen wird’s teuer Geschwindigkeitsverstöße mit führerscheinfreien Booten in den Niederlanden werden mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro (leichte Verstöße), 200 Euro (schwere Verstöße) und ab 500 Euro (sehr schwere Verstöße) geahndet. |
Frankreich
Wer in Frankreich ein Boot steuern möchte, braucht nicht immer einen Führerschein. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Freizeitkapitäne ohne amtliche Erlaubnis in See stechen. Doch es gelten klare Regeln zu Motorleistung, Geschwindigkeit und Alkoholgrenze – und bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Motorleistung: Führerscheinfrei nur bis 6 PS In Frankreich ist das Führen eines Bootes ohne Führerschein bis zu einer Motorleistung von 6 PS (4,5 kW) erlaubt. Für stärkere Antriebe ist ein entsprechender Bootsführerschein erforderlich. |
Bootslänge: Maximal 15 Meter Führerscheinfreie Boote dürfen in der Regel bis zu 15 Meter lang sein. |
Mindestalter: Führerscheinfrei ab 16 Jahren Das Mindestalter für das Führen führerscheinfreier Boote beträgt 16 Jahre – unabhängig davon, ob es sich um Binnen- oder Küstengewässer handelt. |
Geschwindigkeit: bis zu 12 km/h Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für führerscheinfreie Boote liegt in Frankreich bei 12 km/h. Diese Begrenzung gilt insbesondere für Hausboote und Motorboote, die ohne Bootsführerschein auf französischen Binnengewässern geführt werden dürfen. |
Alkoholgrenze: bis 0,5 Promille Wie im Straßenverkehr gilt auch auf dem Wasser die Promillegrenze von 0,5. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen, abhängig vom Ausmaß des Vergehens. |
Bußgelder: Teuer wird’s bei Tempoverstößen Bereits geringe Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit können mindestens 68 Euro kosten. In schweren Fällen sind Bußgelder von bis zu 1.500 Euro oder mehr möglich. |
Griechenland
In Griechenland ist das Führen von Booten auch ohne Bootsführerschein möglich – unter bestimmten Voraussetzungen. Erlaubt sind Motorboote mit bis zu 30 PS, eine Begrenzung der Bootslänge gibt es nicht. Dennoch gelten klare Vorgaben zu Alter, Alkoholgrenze und regionalen Sonderregelungen, die Skipper kennen sollten.
Motorleistung: Führerscheinfrei bis zu 30 PS In Griechenland dürfen Boote ohne Führerschein genutzt werden, wenn bestimmte Motorleistungsgrenzen eingehalten werden:
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Bootslänge führerscheinfreier Boote nicht begrenzt Für führerscheinfreie Boote in Griechenland gibt es keine explizite Begrenzung der Bootslänge in den offiziellen Regelungen. Das unterscheidet Griechenland von anderen Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden, wo zusätzlich zur Motorleistung auch eine Längenbegrenzung gilt. |
Mindestalter: Führerscheinfrei erst ab 18 Das Mindestalter für das Führen führerscheinfreier Boote beträgt 18 Jahre. |
Keine Geschwindigkeitsbeschränkungen Für führerscheinfreie Boote in Griechenland gilt keine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung – entscheidend sind die Motorleistungsgrenzen. Die Geschwindigkeit ist technisch durch die Motorleistung limitiert. Lokale oder regionale Sonderregelungen einzelner Vermieter oder Gemeinden sind möglich, es existiert aber keine landesweit festgelegte Höchstgeschwindigkeit. |
Alkoholgrenze: bis 0,5 Promille In Griechenland gilt für Bootsführer – auch bei führerscheinfreien Booten – eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Verstöße führen zu sehr hohen Geldbußen, Fahrverboten und sogar zur Freiheitsstrafe. |
Kroatien
Für jedes motorbetriebene Boot und Wasserfahrzeug braucht man in Kroatien einen gültigen Bootsführerschein. Hierzu zählen neben Sportbooten auch Jetskis.
Eine Regelung für führerscheinfreie Boote wie in anderen europäischen Ländern gibt es in Kroatien nicht.
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