Straße mit Lichtspuren und der Jahrzahl 2026. © Pixel Alchemist

Die wichtigsten Änderungen 2026 für Autofahrer

3 min

18.12.2025Thomas Schreiner

Aktualisiert am: 22.12.2025

Autofahrer aufgepasst! Ab Januar 2026 stehen zahlreiche Änderungen an: Führerscheinumtausch, steigende CO2-Preise, neue E-Auto-Förderungen, verschärfte Sicherheitsstandards und die Euro-7-Abgasnorm. Alles, was Sie jetzt wissen müssen, im Überblick.
 

Die nächsten Führerscheine sind umzutauschen 

Wer einen Scheckkarten-Führerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2026 gegen den aktuellen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eintauschen. Bei einer Polizeikontrolle droht sonst ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Das neue Führerscheindokument ist 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis selbst ist davon nicht betroffen. Der Austausch des Dokuments erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle. Für den Termin benötigt man den alten Führerschein, den Personalausweis sowie ein biometrisches Passfoto. Die Gebühr liegt bei etwa 25 Euro. 

Für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, gilt laut Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung eine Ausnahmeregelung. Sie müssen ihr Führerscheindokument bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


Höhere CO2-Bepreisung schlägt sich auf Spritpreise nieder 

Ab 1. Januar 2026 folgt die nächste Stufe der Erhöhung bei der CO2-Bepreisung. Neu ist die Einführung eines flexiblen Systems. Statt wie bisher CO2-Zertifikate zu einem festen Preis zu kaufen, müssen Mineralölunternehmen diese nun ersteigern. Der dafür festgelegte Preiskorridor liegt zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO2. Damit sind Aufschläge auf den Benzinpreis von bis zu knapp drei Cent je Liter im Vergleich zu 2025 möglich. Bei Diesel kann der Aufschlag des CO2-Preis-Anteils etwas mehr als drei Cent je Liter betragen. Wie hoch der Aufschlag tatsächlich ausfällt, hängt von den Auktionspreisen ab, welche die Mineralölkonzerne erzielen. 2025 lag der CO2-Preis-Anteil für Benzin bei insgesamt 15,7 Cent/Liter und für Diesel bei 17,2 Cent/Liter. Unter diese Werte wird der neue CO2-Preis-Anteil nicht fallen.


Befreiung von der Kfz-Steuer bei E-Autos ist neu geregelt

Das ursprünglich ab 2026 geplante Ende der Kfz-Steuer-Befreiung für neu zugelassene E-Autos ist vom Tisch. Jetzt gilt: Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder bis dahin auf reinen Batterieantrieb umgerüstet werden, genießen weiterhin eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer – und zwar für bis zu zehn Jahre, spätestens jedoch bis Ende 2035.


Die E-Auto-Förderung kehrt zurück

2026 werden durch die Bundesregierung wieder Kauf oder Leasing von E-Autos und Plug-in-Hybriden der Fahrzeugklasse M1 finanziell unterstützt. Privatpersonen sollen dafür eine Grundprämie von 3.000 Euro erhalten. Familien können zusätzlich pro Kind 500 Euro bekommen – maximal jedoch 1.000 Euro extra. Die Förderung ist an ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 80.000 Euro im Jahr gebunden, erhöht um 5.000 Euro pro Kind. Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 3.000 Euro, sind weitere 1.000 Euro Förderung möglich. Insgesamt sind drei Milliarden Euro im Fördertopf eingeplant.


Die HU-Plakette bekommt eine neue Farbe 

Wer auf seinem Kennzeichen eine blaue HU-Plakette kleben hat, muss sein Fahrzeug 2026 zur Hauptuntersuchung vorführen. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung wird die neue Plakette in Braun erteilt. Die nächste HU steht dann 2028 an. Fahrzeuge, die 2026 erstmals zugelassen werden, erhalten eine rosafarbene Plakette und müssen erst nach drei Jahren zur nächsten Prüfung. 

Vorerst vom Tisch ist der von der EU-Kommission eingebrachte Vorschlag, ältere Fahrzeuge ab zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung zu schicken. Anfang Dezember 2025 hatte sich der Rat der Europäischen Union dagegen ausgesprochen, sodass die Idee erst einmal nicht weiterverfolgt wird. 


Der EU-Notruf eCall wird modernisiert 

Ab 2026 erhalten neu entwickelte Pkw und leichte Transporter ihre Typgenehmigung nur noch, wenn der „Next Generation eCall“ eingebaut ist. Die neue Technik verwendet die moderneren Mobilfunkstandards 4G/LTE anstelle von 2G/3G. Künftig sollen auch 5G-Netze einbezogen sein. Dadurch sollen schnellere und stabilere Verbindungen sowie genauere Standortdaten möglich werden. Ab dem 1. Januar 2027 schließlich dürfen nur noch Neuwagen zugelassen werden, die das neue eCall-System an Bord haben.


EuroNCAP verschärft seine Sicherheitsbewertungen 

Das Fünf-Sterne-Ergebnis bei EuroNCAP wird schwerer zu erreichen sein, weil die Tests umfassender und realistischer werden. Künftig gibt es vier Bewertungsbereiche: sicheres Fahren, Unfallvermeidung, Crash-Schutz und Sicherheit nach dem Unfall – jeder mit bis zu 100 Punkten und verbindlichen Mindestanforderungen.

Neu ist, dass Assistenzsysteme im realen Straßenverkehr geprüft werden. Systeme, die durch ständige Warnungen nerven oder unvorhersehbar eingreifen, schneiden schlechter ab. Auch die Bedienbarkeit zählt: Wichtige Funktionen sollen nicht ausschließlich über Touchscreens laufen, um Risiken durch Ablenkung zu reduzieren. Erweitert werden außerdem die Testszenarien, etwa im Stadtverkehr mit Radfahrern und Fußgängern, und es werden Systeme geprüft, die Fehlbedienungen wie versehentliches Gas geben erkennen. Beim Crash-Schutz werden künftig mehr verschiedene Körpergrößen berücksichtigt und der Fußgängerschutz wird stärker gewichtet.

Neu ist auch ein großer Block zur Sicherheit nach einem Unfall, besonders für E-Autos: elektrische Türgriffe müssen noch funktionieren, Hochvoltakkus sicher abschalten und das Auto soll bei Brandrisiko eine Warnung ausgeben. Außerdem sollen Notrufsysteme die Zahl der Insassen zuverlässig melden.


Verpflichtende Assistenzsysteme werden ausgeweitet 

Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge bestimmte erweiterte Assistenzsysteme haben. Dazu zählen ein Notbremsassistent, der automatisch Fußgänger und Radfahrer erkennt und das Fahrzeug bei drohender Kollision abbremst. Ebenfalls Pflicht wird eine Aufmerksamkeitswarnung, die den Fahrer bei nachlassender Konzentration warnt. Außerdem müssen die Fahrzeuge über einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich verfügen, um schwächere Verkehrsteilnehmer bei Unfällen besser zu schützen. Der Notfall-Spurhalteassistent wird im Sommer nun auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend. 


Neue Abgasnorm Euro 7 startet Ende 2026 

Ab 29. November 2026 gilt in der EU die neue Abgasnorm Euro 7 zunächst für Erstzulassungen neu entwickelter Pkw und leichter Transporter, ab 29. November 2027 für alle Neuzulassungen dieser Klassen. Busse und schwere Nutzfahrzeuge folgen ab 2028/2029.

Eine Auswahl der wichtigsten Punkte: Neu erfasst werden ultrafeine Partikel ab zehn Nanometern bei allen Benzinmotoren. Gemessen werden außerdem Partikelabriebe bei Bremsen und Reifen – nicht nur bei Verbrennern, sondern auch bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie E-Autos. Nach anfänglicher Differenzierung sollen hier ab 2035 einheitliche Grenzwerte für alle Antriebsarten gelten.

Abgasreinigungssysteme müssen nachweislich über mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre wirksam arbeiten. Bei Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden soll es Mindestanforderungen an die Batterielebensdauer geben: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen Akkus noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität haben. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern müssen noch 72 Prozent erreicht werden.


Die i-Kfz-App erhält weitere Funktionen

Ende 2025 hat das Kraftfahrt-Bundesamt die kostenlose App „i-Kfz“ veröffentlicht, mit der Fahrzeugpapiere digital gespeichert werden können. Wer seinen Kfz-Schein korrekt hinterlegt, kann ihn bei Kontrollen in Deutschland per App vorzeigen, das Papierdokument bleibt zu Hause. Innerhalb des ersten Monats hatten bereits eine Million Bürgerinnen und Bürger das Angebot genutzt. Nun ist die Digitalisierung des Führerscheins in Arbeit. Voraussichtlich ab Ende 2026 soll er ebenfalls in der App gespeichert werden können und digital nutzbar sein. 


Die Pendlerpauschale wird erhöht 

Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar vom ersten Kilometer an. Damit lohnt sich der tägliche Weg zur Arbeit steuerlich deutlich mehr als bisher, vor allem für Menschen mit längeren Strecken. Vorausgesetzt, die gesamten Werbungskosten liegen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, macht sich die Erhöhung nach Berechnungen der Bundesregierung folgendermaßen bemerkbar: Bei zehn Kilometern Arbeitsweg kommen im Jahr rund 176 Euro mehr zusammen, bei 20 Kilometern etwa 352 Euro. Auch kürzere Strecken profitieren. Bei fünf Kilometern steigt die absetzbare Pauschale um 88 Euro. Zusätzlich bleibt für Menschen mit niedrigem Einkommen die Mobilitätsprämie auch über 2026 hinaus bestehen.


Deutschlandticket wird wieder teurer 

Die Flatrate für Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs wird ab 1. Januar 2026 abermals teurer. Der monatliche Ticketpreis wird von 58 auf 63 Euro angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um 8,6 Prozent.

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