Zwei Fußgänger am Gehweg wollen eine Straße überqueren.

Die 7 wichtigsten Fragen rund um Fußgängerregeln – von Gehweg bis Zebrastreifen

3 min

06.03.2026Bettina Glaser

Wer zu Fuß unterwegs ist, muss sich an klare Vorgaben halten und hat Rechte – oft sind diese jedoch allen Verkehrsteilnehmern kaum bekannt. Wir beantworten die sieben wichtigsten Fragen zu Gehwegen, Querungsregeln, Vorrang, Kreisverkehr, verkehrsberuhigten Bereichen, Zebrastreifen und Sonderfällen wie Inline-Skatern.

 

1. Wo müssen Fußgänger laufen?

Fußgänger an einer Landstraße.
Außerorts müssen Fußgänger am linken Fahrbahnrand laufen. Foto: ARCD/generiert durch KI

Wo Fußgänger laufen müssen, legt Paragraph 25 der Straßenverkehrsordnung fest: „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat“ (§ 25 Abs. 1 StVO). In diesem Fall dürfen Fußgänger innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand laufen, außerorts wie im Bild am linken Rand, soweit dies zumutbar ist. Bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen bei Gruppen die Personen einzeln hintereinander gehen. Was viele nicht wissen: Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen auf der Fahrbahn bleiben, wenn sie andere auf dem Gehweg oder dem Seitenstreifen behindern würden.

2. An welchen Stellen müssen Fußgänger die Straße überqueren?

Eine Kreuzung mit Ampeln und Fußgängern.
Beim Überqueren der Straße sollten Fußgänger Ampelübergänge nutzen. Foto: ARCD/generiert durch KI

Fußgänger müssen beim Überqueren der Straße bestimmte Regeln beachten, um sich und andere nicht zu gefährden. § 25 Abs. 3 StVO schreibt vor: „Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des ­Fahrzeugverkehrs zügig auf kurzem Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten.“ Das bedeutet: Bei starkem Verkehr oder schlechter Sicht dürfen Fußgänger nur an ­sicheren Stellen wie hier im Bild an Ampeln oder an Zebrastreifen, Verkehrsinseln und Überwegen über die Straße gehen.

3. Wer muss auf wen Rücksicht nehmen?

Eine Innenstadt mit vielen Fußgängern.
Für Fuß- und Radwege und in Fußgängerzonen gelten bestimmte Regeln. Foto: ARCD/generiert durch KI

Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (wie im Bild, gekennzeichnet durch Zeichen 240 mit einem Querstrich zwischen Fahrrad und Fußgängern) gilt eine Rücksichtspflicht: Radfahrer müssen diesen Weg nutzen und sich dabei so verhalten, dass Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden. Sie haben ihre Geschwindigkeit ­anzupassen und bei Bedarf deutlich zu verlangsamen. Andere Verkehrsmittel dürfen solche Wege nicht befahren; ist dies ausnahmsweise erlaubt, müssen sie sich ebenfalls dem Fußverkehr unterordnen. 

Bei getrennten Rad- und ­Gehwegen (gekennzeichnet durch Zeichen 241 mit einem Längsstrich zwischen Fußgänger und Fahrrad, wie im Bild mit dem Kreisverkehr weiter unten) sind die Bereiche klar aufgeteilt. ­Radfahrer müssen den ausgewiesenen Radweg nutzen, Fußgänger den Gehweg. 

Das Zeichen 242.1 (rechts im Bild) ­kennzeichnet den Beginn einer Fußgängerzone, die ausschließlich von Fußgängern genutzt werden darf. Sind über ein Zusatzzeichen andere Verkehrsmittel erlaubt, müssen ­diese auf Fußgänger Rücksicht nehmen und dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

4. Was gilt im verkehrsberuhigten Bereich?

Kinder spielen auf der Straße im verkehrsberuhigten Bereich Fußball.
Zwar haben Fußgänger im verkehrsberuhigten Bereich viele Rechte, dürfen den Verkehr aber dennoch nicht unnötig behindern. Foto: ARCD/generiert durch KI

Im verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) teilen sich Fußgänger und Fahrzeuge den Raum gleichberechtigt. Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen und Kinder dürfen spielen. Wer fährt, muss Schrittgeschwindigkeit (etwa 7 bis 10 km/h) einhalten und bremsbereit sein. Wenn nötig müssen Fahrzeuge warten. Gleichzeitig dürfen Fußgänger den Verkehr nicht unnötig behindern und müssen Platz machen, wenn ein Fahrzeug passieren möchte. Es gilt meist rechts vor links. Wer den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss dagegen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang einräumen. Geparkt werden darf nur auf ausgewiesenen Flächen.

5. Was ist am Zebrastreifen vorgeschrieben?

 Ein Fußgänger überquert die Straße auf einem Fußgängerüberweg.
Fußgänger haben an Fußgängerüberwegen Vorrang. Foto: ARCD/generiert durch KI

An Fußgängerüberwegen, umgangssprachlich Zebrastreifen genannt, gilt ein einfaches Prinzip: Wer zu Fuß unterwegs ist, hat Vorrang. Auch Rollstuhlfahrende und Nutzer von Krankenfahrstühlen dürfen die Fahrbahn auf der gestreiften Markierung (Zeichen 293) zuerst überqueren. Für Autofahrende, Motorrad- und Radfahrende heißt das: Tempo rausnehmen, aufmerksam bleiben und anhalten, sobald jemand erkennbar die Straße überqueren möchte. Ausgenommen davon sind Schienenfahrzeuge wie Trambahnen. Fußgänger sollten sich trotz Vorrechts vergewissern, dass sie sicher über die Straße kommen. Ist ein Zebrastreifen vorhanden, sind Fußgänger verpflichtet, diesen zu benutzen, wenn sie die Fahrbahn überqueren wollen. Radfahrer haben nur dann Vorrang, wenn sie absteigen und schieben. Wer über den Streifen fährt, riskiert Bußgelder und im Ernstfall Mitschuld. Auf und bis zu fünf Meter vor dem Fußgängerüberweg herrscht striktes Halte- und Parkverbot. Überholen ist ab dem blauen Hinweiszeichen (Zeichen 350) tabu. Manchmal fehlt dieses Zeichen. Dann gilt das Überholverbot auf der gestreiften Bodenmarkierung. Gerät der Verkehr ins Stocken, muss vor dem Streifen gewartet und dieser so freigehalten werden. Übrigens: Wer Berechtigte nicht passieren lässt oder am Zebrastreifen überholt, muss mit mindestens 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

6. Müssen Autofahrer Fußgänger am Kreisverkehr Vorrang gewähren?

Fußgänger an einem Kreisverkehr.
In dieser Situation kennen viele Verkehrsteilnehmer die Regelungen nicht. Foto: ARCD/generiert durch KI

Die Antwort lautet: nicht immer. Wer in den Kreisverkehr einbiegt, hat Vorrang vor Fußgängern. Anders verhält es sich dagegen beim Verlassen des Kreisels: Hier müssen Autofahrer auf querende Fußgänger achten und ihnen Vorrang gewähren. Das Abbiegen aus dem Kreisverkehr gilt rechtlich wie eine Richtungsänderung im Verkehr – deshalb muss man beim Verlassen des Kreisverkehrs auch blinken. In der Straßenverkehrsordnung § 9 Absatz 3 heißt es hierzu: „Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen (...) Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“ Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Zebrastreifen oder eine sonstige Markierung vorhanden ist. Entscheidend ist allein, dass die Fußgänger erkennbar die Fahrbahn queren wollen. Bereits wenn abzusehen ist, dass Fußgänger die Straße überqueren könnten, ist besondere Rücksicht geboten. Fahrer müssen ihre Geschwindigkeit anpassen, Bremsbereitschaft zeigen und notfalls Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überqueren sicher zu ermöglichen. Gibt es – anders als in der Skizze – unmittelbar vor dem Kreisverkehr einen Zebrastreifen, erweitert dieser das Vorrecht der Fußgänger: Dann müssen Autos sowohl beim Einfahren als auch beim Ausfahren warten.

Um eine ähnliche Situation handelt es sich im Bild ganz oben. Die beiden Fußgänger haben Vorrang vor dem abbiegenden Fahrzeug und dürfen die Straße zuerst überqueren. Hintergrund ist – wie bei der Kreisverkehr-Situation auch – § 9 Abs. 3 StVO, da es sich hier um einen Abbiegevorgang handelt.

 

7. Zählen Inline-Skater als Fußgänger?

Inline-Skater auf einem Gehweg vor einem Spielplatz.
Inline-Skater müssen wie Fußgänger auch die Gehwege nutzen. Foto: ARCD/generiert durch KI

Ja, Inline-Skater gelten wie Rollschuhfahrer grundsätzlich als Fußgänger und müssen daher wie im Bild Gehwege nutzen. Ihre Geschwindigkeit ist an die der Fußgänger anzupassen. Gibt es keinen Gehweg, dürfen sie innerorts am rechten oder linken und außerorts am linken Fahrbahnrand fahren. Das Zusatzzeichen Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei (Zusatzzeichen 1020-13) kann das Inline-Skaten ausnahmsweise auf bestimmten Straßen oder Wegen erlauben. Dabei müssen Skater besonders vorsichtig sein und Rücksicht auf andere nehmen.

Tipps für ein gutes Miteinander:

  • Fußgänger sollten Straßen gezielt an gut einsehbaren, gesicherten Übergängen überqueren statt zwischen parkenden Fahrzeugen.
  • Gehwege für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Gehhilfen frei halten; Fahrzeuge oder E-Scooter dort nicht abstellen.
  • Fußgänger sollten sich nicht durch Smartphones oder Kopfhörer ablenken lassen und so andere Verkehrsteilnehmer übersehen oder überhören.
  • Zu gegenseitiger Rücksicht zählen: Blickkontakt suchen, besonders auf ältere Menschen und Kinder achten und am Zebrastreifen bremsbereit sein.
  • Auffällige Kleidung und Reflektoren erleichtern es Autofahrern, Fußgänger rechtzeitig zu erkennen.

“Ich bin nicht nur mit dem Auto und Fahrrad, sondern auch viel zu Fuß mit meinen Kindern im Straßenverkehr unterwegs. Aufzuklären und zu einem guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer beizutragen, liegt mir am Herzen.”

Bettina Glaser

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