Besitzstörung in Österreich: Das müssen Autofahrer wissen

3 min

16.01.2026Thomas Schreiner

Parken, halten oder nur mal schnell wenden: In Österreich kann es rechtlich relevant sein, mit seinem Fahrzeug ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis zu nutzen. Mit diesen Tipps vermeiden Touristen teure Fallen.

In Österreich kann es rechtlich relevant sein, wenn ein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf einem fremden Grundstück abgestellt, gehalten oder genutzt wird. Diese so genannte Besitzstörung ist kein Verkehrsdelikt, sondern ein zivilrechtlicher Eingriff in das Besitzrecht des Eigentümers. Entscheidend ist allein, dass der Besitz ohne Zustimmung beansprucht wird. Ein Schaden oder eine andere Beeinträchtigung müssen für eine Besitzstörungsklage nicht entstehen. 

Mögliche Besitzstörung: Typische Situationen im Straßenverkehr

Vermeintlich harmlose Situationen können in Österreich dazu führen, dass Autofahrer schnell in eine Besitzstörung geraten, zum Beispiel wenn sie:

  • auf privaten Parkflächen stehen bleiben – auch nur kurz.
  • in Einfahrten halten oder wenden.
  • Zufahrten oder private Zufahrtswege nutzen.

Eine Besitzstörung tritt auch dann ein, wenn die Fläche nicht eindeutig als Privatgrund erkennbar ist.

Was ist seit 2026 neu in Bezug auf Besitzstörungsklagen in Österreich?

Laut österreichischem Bundesministerium für Justiz hatten Autofahrer bislang erheblich unter dem Missbrauch von Besitzstörungsklagen zu leiden. Unter Androhung eines aufwendigen und teuren Gerichtsverfahrens seien Kraftfahrer systematisch zu Zahlungen von mehreren Hundert Euro gedrängt worden – ohne dass eine tatsächliche Besitzstörung vorgelegen habe. In vielen Fällen sei laut Ministerium lediglich auf einer unzureichend oder gar nicht gekennzeichneten Fläche gewendet oder das Auto abgestellt worden. 

In anwaltlichen Schreiben sei deswegen mit Klagen vor Gericht gedroht worden. Viele hätten sich daher auf den außergerichtlichen Weg eingelassen und geforderte hohe dreistellige Beträge gezahlt. In Österreich ist das unter dem Begriff „Parkplatz-Abzocke“ bekannt. 

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue Regeln bei der Besitzstörung durch Kraftfahrzeuge. In vielen Fällen zählen das Wenden oder kurze Halten, erst recht wenn keine Behinderung oder Schädigung vorliegt, nicht mehr als Besitzstörung. 

Außerdem wurden per Gesetz die Anwaltskosten auf 107,76 Euro gedeckelt. Dadurch soll der Anreiz für Grundstücksbesitzer wegfallen, bei Bagatellfällen ohne Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen von Einschüchterung der Betroffenen durch horrende finanzielle Forderungen zu profitieren. 

Klagen bei echten Besitzstörungen bleiben jedoch weiterhin möglich.

Praxis-Tipps für Autofahrer: Schutz vor Besitzstörungsklagen

Trotz der neuen gesetzlichen Regelung in Österreich sollten Touristen in Österreich weiterhin aufmerksam bleiben. Mit diesen Tipps vermeiden Sie die Besitzstörungsklage-Falle:

  • Achten Sie auf Hinweisschilder und erkennbare Privatbereiche.
  • Vermeiden Sie unnötiges Halten oder Parken auf nicht öffentlichen Flächen.
  • Zahlen Sie bei einem Anwaltsschreiben nicht vorschnell. Holen Sie im Zweifel erst eine Rechtsberatung ein. Der ARCD unterstützt Sie als Clubmitglied mit einer kostenlosen juristischen Ersteinschätzung durch seine Partner-Anwälte.

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