Das verkehrssichere Kinderfahrrad
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Das verkehrssichere Kinderfahrrad
Spätestens wenn Kinder ab acht Jahren offiziell auf Straßen oder Radwegen Fahrrad fahren dürfen, muss auch das Velo verkehrssicher sein.
Für Kinderfahrräder gelten – wie für Erwachsenenräder auch – die Regeln der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO §§ 63 bis 67). Kleinere Kinder sind häufig noch mit sogenannten Spielrädern unterwegs, die diese Vorschriften nicht erfüllen müssen – dafür dürfen sie nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Von acht bis zehn Jahren können Kinder wahlweise Gehweg oder Straße und Radweg nutzen (StVO § 2 Abs. 5). Unsere Grafik zeigt, wie das Fahrrad ausgerüstet sein sollte – übrigens auch das von Jugendlichen und Erwachsenen.
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