Narren im Straßenverkehr: Das gilt für Alkohol, Drogen und Kostüme am Steuer
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Fasching, Karneval oder Fastnacht: Neben dem Spaß steht oft auch Alkohol im Mittelpunkt. Wir klären 5 Fragen zu Promillegrenzen, Drogen und Kostümen im Straßenverkehr.
Verkleiden, feiern und Spaß haben, was das Zeug hält – das ist die Devise in der Narrenzeit. Doch egal ob Karneval, Fasching oder Fastnacht: Häufig ist jede Menge Alkohol im Spiel. Die Regel ist bekannt: Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht.
Die Polizei setzt deshalb gerade in der fünften Jahreszeit vermehrt auf Kontrollen. Denn schon kleine Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit verringern. Alkoholisierte Autofahrer sind eine Gefahr für sich selbst, ihre Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Im schlimmsten Fall kommen noch Drogen ins Spiel.
Welche Strafen drohen für Fahren unter Alkoholeinfluss?
In Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze am Steuer. Wer mit mehr Alkohol im Blut Auto fährt, riskiert eine Geldbuße von 528,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wiederholungstäter zahlen beim zweiten Mal 1.053,50 Euro und müssen zwei Monate ihren Führerschein abgeben. Beim dritten Mal erhöht sich die Strafe auf 1.578,50 Euro und drei Monate Führerscheinentzug. Jeweils kommen zwei Punkte in Flensburg dazu.
Bei einer Gefährdung des Verkehrs müssen alkoholisierte Autofahrer bereits ab 0,3 Promille je nach Schwere mit Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie drei Punkten rechnen. Gleiches gilt ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut.
Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren haben übrigens absolutes Alkoholverbot am Steuer. Bei einem Verstoß drohen Konsequenzen wie eine Verlängerung der Probezeit und der Besuch eines Aufbauseminars. Bei einem weiteren sogenannten A-Verstoß folgt die Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Wie wirkt sich Restalkohol aus?
Feier vorbei, Rausch ausgeschlafen? Keineswegs! Die Abnahme des Alkohols im Blut sollten Narren nicht überschätzen, denn der Körper baut nur 0,1 bis 0,15 Promille in der Stunde ab. Deswegen sollte man am Morgen nach übermäßigem Alkoholgenuss lieber nicht Auto fahren.
Welche Promillegrenze gilt für Fahrradfahrer?
Einfach Fahrrad statt Auto fahren und so viel Alkohol trinken, wie man möchte? Der Promillegrenzwert für Radfahrer liegt bei 1,6. Wer kontrolliert wird und mit unter 1,6 Promille keine Anzeichen von Ausfallerscheinungen zeigt, darf ungestraft weiterfahren.
Ab 1,6 Promille und mehr auf dem Sattel liegt eine Straftat vor: Es drohen drei Punkte im Verkehrszentralregister und eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts. Auch eine MPU kann angeordnet werden. Wird diese nicht bestanden, kann auch der Autoführerschein entzogen werden. Wer keinen Führerschein hat, darf diesen eventuell gar nicht erst machen.
Auch bei weniger als 1,6 Promille können alkoholisierte Radler belangt werden, wenn zum Beispiel ein Unfall verursacht wird. Dann kann schon ab einem Promillewert von 0,3 eine Strafanzeige gestellt werden.
Wie hoch sind die Strafen bei Drogen am Steuer?
Die Sanktionen für Drogen am Steuer gleichen denen für Alkohol. Wird gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr verstoßen, drohen ebenfalls hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bei Wiederholungstätern.
Bei Cannabis (THC) liegt die gesetzlich erlaubte Grenze bei 3,5 ng/ml Blutserum – das ist vergleichbar mit einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille. Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren dürfen gar kein THC im Blut haben. Achtung: Auch ein kurzer Rausch ist lange nachweisbar.
Muss man die Verkleidung vor der Fahrt abnehmen?
Wer zur Karnevals- oder Faschingsfeier mit dem Auto fährt, muss darauf achten, dass Masken und Kostümierungen weder die Sicht versperren noch Gehör und Bewegungsfreiheit einschränken. Der Versicherungsschutz kann bei einem Unfall gefährdet sein und ein Verwarngeld von zehn Euro droht.
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