Warnleuchte auf dem Autodach © jordi

V16-Warnleuchte statt Warndreieck: Was Autofahrer in Spanien jetzt wissen müssen

3 min

26.01.2026Wolfgang Sievernich

Spaniens neue Regel bei Fahrzeugpannen sorgt für Diskussionen: Die V16-Warnleuchte ist für Autos mit spanischer Zulassung Pflicht, doch Kriminelle nutzen die Technik bereits für Betrug und Fahrzeugdiebstähle.

 

Seit dem 1. Januar 2026 gilt auf dem spanischen Festland sowie auf den Balearen und den Kanarischen Inseln eine neue Vorschrift für alle Fahrzeuge mit spanischer Zulassung, darunter auch Mietwagen: Das klassische Warndreieck darf zur Absicherung bei Pannen nicht mehr verwendet werden. Stattdessen ist eine orangefarbene LED-V16-Warnleuchte mitzuführen, die im Pannenfall per Magnet auf dem Fahrzeugdach angebracht wird. Durch ihr blinkendes Licht soll das Fahrzeug auch bei Dunkelheit und schlechten Wetterverhältnissen frühzeitig erkannt werden

Automatische Standortübermittlung per GPS

Nach der Aktivierung übermittelt die Warnleuchte den Standort des Fahrzeugs automatisch per GPS an die spanische Verkehrsbehörde DGT. Ziel dieser Technik ist es, Abschleppdiensten das Auffinden des Fahrzeugs zu erleichtern und zugleich Folgeunfälle zu vermeiden, da Autofahrer zur Absicherung nicht mehr die Fahrbahn betreten müssen. 

Wichtige Ausnahme: Für Fahrzeuge mit nicht-spanischer Zulassung besteht derzeit keine Mitführpflicht der Leuchte; sie dürfen weiterhin mit einem Warndreieck abgesichert werden.

Betrug und Fahrzeugdiebstahl durch dubiose Abschleppdienste

Gut gemeint ist jedoch nicht immer gut umgesetzt. Die von den V16-Warnleuchten ausgesendeten, anonymisierten Standortdaten können offenbar nicht nur von registrierten Abschleppdiensten genutzt werden, sondern auch in die Hände Krimineller gelangen. Nach Angaben der spanischen Guardia Civil kam es seit Anfang 2026 bereits zu mehreren Fällen, in denen unseriöse Abschleppfahrzeuge als Erste am Pannenort erschienen und die Notlage der Betroffenen ausnutzten, um Fahrzeuge zu stehlen. Zudem wurden Vorfälle gemeldet, bei denen Autos aufgeladen und erst gegen die Zahlung mehrerer hundert Euro wieder herausgegeben wurden.

ARCD-Notrufzentrale erteilt Auskunft zu beauftragtem Abschleppunternehmen

Der ARCD empfiehlt seinen Mitgliedern daher, im Falle einer Panne oder eines Unfalls mit dem eigenen Fahrzeug auf dem spanischen Festland sowie auf den Balearen und den Kanarischen Inseln stets die ARCD-Notrufnummer (+49 98 41 / 4 09 49) zu kontaktieren. Auf die Nutzung der V16-Warnleuchte sollte bei Fahrzeugen mit nicht-spanischer Zulassung bis auf Weiteres verzichtet werden. Zudem rät der Club, sich bei der ARCD-Notrufzentrale den Namen des beauftragten Abschleppunternehmens bestätigen zu lassen, um nicht am Pannenort in die Hände unseriöser Anbieter zu geraten. 

Bei Mietwagen den Anbieter kontaktieren

Bei Mietwagen mit spanischer Zulassung liegt die Verantwortung dagegen beim Vermieter. In den Vertragsunterlagen finden sich Anleitungen, wie im Notfall zu handeln ist. Urlauber sollten in jedem Fall alle Wertsachen und Dokumente aus dem Fahrzeug nehmen und bei sich tragen.


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