Italien: Fahrverbot für bestimmte Winterreifen im Sommer
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Zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober gilt in Italien ein Reifen-Verbot für einige Winter- und Ganzjahrespneus. Der Geschwindigkeitsindex entscheidet über das Fahrverbot im Sommer. Bei falschen Reifen droht ein hohes Bußgeld.
Welche Reifen sind in Italien im Sommer verboten?
In den Sommer-Monaten vom 16. Mai bis einschließlich 14. Oktober eines Jahres dürfen Winterreifen oder Ganzjahresreifen in Italien nur dann gefahren werden, wenn deren Geschwindigkeitsindex mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Reifen-Geschwindigkeitsindex entspricht – oder ihn übertrifft.
Liegt der Geschwindigkeitsindex unter dem, der in der Zulassungsbescheinigung für Reifen eingetragen ist, dürfen die betreffenden Winterreifen oder Ganzjahresreifen in diesem Zeitraum nicht aufgezogen sein.
Die bauartbedingte Geschwindigkeit bzw. in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Buchstabe T der Zulassungsbescheinigung) spielt dabei keine Rolle. Auch dann, wenn ein niedrigerer als der eingetragene Geschwindigkeitsindex des Reifens ausreichend wäre.
Die Fahrverbot-Regelung gilt außerdem unabhängig von der in Italien festgelegten allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung, nach der auf Autobahnen Pkw nicht schneller als 130 km/h fahren dürfen.
Wo finde ich den Geschwindigkeitsindex von Reifen?
Der Geschwindigkeitsindex ist auf der Reifen-Flanke durch einen Buchstaben angegeben. Es handelt sich dabei um den Buchstaben, der auf die Nennung von Reifen-Dimension und Lastindex folgt.
So steht zum Beispiel in der Reifen-Kennzeichnung 215/55 R17 98V der Buchstabe V für den Geschwindigkeitsindex und eine damit verbundene zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens von 240 km/h.
In den Fahrzeugpapieren steht die Reifenbezeichnung einschließlich Geschwindigkeitsindex an folgenden Stellen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ab 1.10.2005): Ziffern 15.1., 15.2. und 15.3.
- Alter Kfz-Schein (bis 30.9.2005): Ziffern 20 bis 23
Welche Angaben für den Geschwindigkeitsindex gibt es?
Der Geschwindigkeitsindex von Reifen wird mit Buchstaben des Alphabets gekennzeichnet. Gängige Beispiele sind bei Pkw:
- P = 150 km/h
- Q = 160 km/h
- R = 170 km/h
- S = 180 km/h
- T = 190 km/h
- H = 210 km/h
- V = 240 km/h
- W = 270 km/h
Welche Fahrzeuge betrifft das Fahrverbot in Italien für Winterreifen im Sommer?
Das Sommer-Fahrverbot im Zusammenhang mit dem Geschwindigkeitsindex von Winterreifen und Ganzjahresreifen gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und darüber hinaus für Anhänger. Übrigens auch, wenn sie in Deutschland zugelassen sind. Motorräder sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
Welches Bußgeld wird in Italien bei Winterreifen mit falschem Geschwindigkeitsindex fällig?
Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen:
- Bußgeld: Liegt laut italienischer Medienberichte zwischen 422 und 1.682 Euro.
- Fahrzeugstilllegung: Unter Umständen können die örtlichen Behörden in Italien das Fahrzeug so lange stilllegen, bis vorschriftsmäßige Reifen montiert sind.
Und was gilt für Reifen in Italien im Winter?
Um es kompliziert zu machen: In den Winter-Monaten vom 15. Oktober bis 15. Mai darf in Italien auch mit gekennzeichneten Winterreifen und Ganzjahresreifen gefahren werden, die einen Geschwindigkeitsindex niedriger als die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs haben (Hinweisaufkleber um Sichtfeld des Fahrers nötig).
Im Übrigen herrscht in Italien keine allgemeine einheitliche Winterreifenpflicht, sondern nur auf bestimmten Strecken. Die jeweiligen Provinzen können den Zeitraum und die Strecke selbst bestimmen. Die jeweiligen Regelungen werden durch die Beschilderung bekannt gegeben.
In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht. Auf den anderen Straßen der Provinz Bozen gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Krafträder müssen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen stehen bleiben und dürfen nicht fahren. Im Aostatal besteht vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Eine Schneekettenpflicht kann durch Beschilderungen angeordnet werden. Hier gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Winterreifen müssen in Italien eine M+S Kennzeichnung haben.
Achtung:In Deutschland reicht die M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus. |
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