Junge Frau im Auto tippt auf dem Handy. ©Benjamin Nolte

Handy-Verbot am Steuer: Diese sieben Fakten sollten Sie kennen

3 min

03.09.2025Jessica Blank

Unter Handynutzung am Steuer fällt mehr als nur das Smartphone. Das gilt für Smartwatch, Touchscreen sowie Head-up-Display und mit diesen Bußgeldern müssen Sie rechnen. 

Handy am Steuer – was ist alles verboten? 

Das Handy-Verbot am Steuer ist weitreichender, als viele denken. In § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist deutlich geregelt, welche Geräte darunterfallen: Demnach darf ein Fahrzeugführer „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“, nur benutzen, wenn es dafür „weder aufgenommen noch gehalten wird“ und entweder „nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird“ oder „zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist“. 

Für welche Geräte gilt das Handy-Verbot noch?

Gemäß § 23 StVO fallen folgende Geräte unter das Handy-Verbot: „Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder“. Das heißt, auch Touchscreens im Fahrzeug sind davon betroffen und sollten demnach nur benutzt werden, wenn der Fahrer den Blick lediglich kurz abwenden muss. Wird das Bild der Rückfahrkamera zur Einparkhilfe auf dem Screen angezeigt, ist ein Blick darauf jedoch erlaubt, solange das Fahrzeug nur Schrittgeschwindigkeit fährt. 

Übrigens dürfen auch Smartwatches nur dann verwendet werden, wenn sie sich fest am Handgelenk befinden und über eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion verfügen. VR-Brillen oder visuelle Ausgabegeräte am Steuer sind grundsätzlich nicht erlaubt, außer sie verfügen über eine „Sichtfeldprojektion“, dann „darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden“. Letzteres bezieht sich vor allem auf Head-up-Displays. 

Darf man das Handy als Navigationsgerät nutzen?

Es ist erlaubt, das Smartphone als Navigationsgerät zu benutzen. Allerdings nur, wenn dieses dafür nicht in die Hand genommen werden muss. Wer das Handy zu Navigationszwecken auf seinem Oberschenkel ablegt, riskiert ein Bußgeld. Auch hier gilt: Nur eine kurze Blickabwendung vom Verkehr wird gebilligt. Ideal ist es, das Handy zu diesem Zweck fest in einer Halterung in gut sichtbarer Position zu platzieren und nicht während der Fahrt zu bedienen. 

Wann darf das Handy am Steuer benutzt werden?

Wer sein Handy am Steuer benutzen und in die Hand nehmen möchte, muss dafür den Motor abstellen. Die Start-Stopp-Funktion an der Ampel reicht dafür nicht aus. 

Welche Strafen drohen bei Handynutzung am Steuer?

Da Handynutzung am Steuer eine der gefährlichsten Ablenkungen im Straßenverkehr darstellt, sind auch die Bußgeldsätze in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Wird ein Fahrzeugführer mit einem Handy am Steuer erwischt, zahlt er als Bußgeldregelsatz 100 Euro und bekommt einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei einer Gefährdung drohen 150 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot und bei einer Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Droht ein Verlust des Versicherungsschutzes?

Bei einem Unfall durch Handynutzung am Steuer drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes. Es handelt sich hierbei um grobe Fahrlässigkeit. Manche Kfz-Versicherer gleichen auch einen selbstverursachten Schaden bei grober Fahrlässigkeit aus, doch einige Tarife schränken diesen Schutz ein, wenn der Unfall durch Handynutzung am Steuer entstanden ist. 

Gibt es auch eine Strafe für Handynutzung auf dem Fahrrad?

Auch auf dem Fahrrad ist es verboten, das Handy in die Hand zu nehmen. Wer erwischt wird, zahlt 55 Euro. Das Handy in einer Halterung am Lenker mitzuführen, ist erlaubt. Mit Headset auf dem Rad telefonieren sollte man aber nur, wenn die Hörfähigkeit dadurch nicht eingeschränkt wird. 

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