Assistenzsysteme: Neue Helfer in der Not
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Datenspeicherung
Pkw müssen ab 6. Juli 2022 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2024 (Erstzulassung) auf Basis der EU-Datenschutzvorschriften mit einem ereignisbezogenen Datenspeicher ausgerüstet sein. Die vor, während und nach einem Unfall gesammmelten Daten können für die Unfallforschung und Fahrzeugentwicklung genutzt werden.
Rückfahrassistent
Der Rückfahrassistent soll das Ausparken und Rückwärtsfahren sicherer machen. Das Assistenzsystem erkennt Passanten, Hindernisse und querende Fahrzeuge hinter dem Pkw und warnt den Fahrer bei der Rückwärtsfahrt. Die verpflichtende Einführung erfolgt ab 6. Juli 2022 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2024 (Erstzulassung).
Müdigkeitswarner
Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit sollen dem gefährlichen Sekundenschlaf vorbeugen und gehören in vielen Neuwagen zum Standard. Durch die kontinuierliche Aufzeichnung von Augen- und Lid- oder Lenkbewegungen, wird das Fahrverhalten des Autofahrers analysiert. Bei Anzeichen von Müdigkeit oder nachlassender Konzentration erhält dieser einen akustischen oder optischen Warnhinweis. Die Einführung des Müdigkeitswarners erfolgt ab dem 6. Juli 2022 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2024 (Erstzulassung).
Notfall-Spurhalteassistent
Verlässt ein Fahrzeug die eigene Fahrspur, kann es zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommen. Notfall-Spurhalteassistenten erkennen per Kamera und Sensoren Linien sowie Fahrbahnrand und lenken den Pkw wieder aktiv in die eigene Spur zurück, wenn eine Reaktion des Fahrers ausbleibt. Je nach technischer Ausstattung des Fahrzeugs kann alternativ auch ein Spurverlassenswarner serienmäßig zum Einsatz kommen.
Für aktive Spurhalteassistenten gelten 6. Juli 2022 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2024 (Erstzulassung). Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung müssen ab 7. Juli 2024 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2026 (Erstzulassung) serienmäßig über einen Spurverlassenswarner verfügen.
Geschwindigkeitswarner
Damit Autofahrer über die geltende Geschwindigkeit informiert werden, erhalten Pkw ab 6. Juli 2022 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2024 (Erstzulassung) einen Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten. Dieser warnt bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Das System kann manuell abgeschaltet werden, ist nach Einschalten der Zündung aber wieder aktiv.
Notbremslicht
Um nachfolgendem Verkehr anzuzeigen, dass ein Fahrzeug stark verzögert, müssen Pkw, Busse und Nutzfahrzeuge ab dem 6. Juli 2022 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2024 (Erstzulassung) über ein Notbremslicht verfügen. Muss der Autofahrer bei Geschwindigkeiten oberhalb von 50 km/h scharf bremsen oder regelt das ABS, wird der nachfolgende Verkehr durch aufleuchtende Bremslichter und Fahrtrichtungsanzeiger (Warnblinker) alarmiert.
Notbremsassistent
Was bislang nur für bestimmte Lkw und Busse galt, müssen künftig auch Pkw können: in einer Gefahrensituation automatisch eine Notbremsung einleiten, um eine Kollision zu verhindern oder abzumildern. Das System nutzt dafür Radar, Lidar und Kameras im Fahrzeug sowie Daten aus den Steuergeräten. In einer ersten Phase ab 6. Juli 2022 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2024 (Erstzulassung) müssen die Systeme bei vor dem Pkw stehenden oder sich bewegenden Fahrzeugen bis zum Stillstand verlangsamen.
Ab 7. Juli 2024 (Typgenehmigung) und 7. Juli 2026 (Erstzulassung) muss der Notbremsassistent auch auf sich bewegende Fußgänger und Radfahrer reagieren.
Nicht nur Eltern dürfte bei der oben gezeigten Szene das Blut in den Adern gefrieren: Trotz Vollbremsung prallt ein Auto heftig auf einen Kinderwagen – in der Realität könnte ein darin liegendes Baby lebensbedrohliche Verletzungen davontragen. Glücklicherweise handelt es sich bei der gezeigten Situation nur um einen Crashtest von DEKRA, doch Gefahren und Folgen solcher Vorfälle sind im Straßenverkehr real.
Um künftige Unfälle, getötete und verletzte Verkehrsteilnehmer zu verringern, ist am 5. Januar 2020 die EU-Verordnung 2019/2144 in Kraft getreten, die Autohersteller verpflichtet, in verschiedenen Zeitstufen Assistenzsysteme serienmäßig in Pkw zu verbauen. Ab 6. Juli 2022 gilt diese für alle in der EU neuen typgenehmigten Autos und ab 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw – zusätzlich zu bereits vorgeschriebenen Assistenzsystemen.
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